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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr - Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Memmingen

Geschlossen Deutschland Schwaben Unterstützende Transportdienste

Auftraggeber Flughafen Memmingen GmbH

Eckdaten

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Flughafen Memmingen vergibt eine Zulassung für die Erbringung beschränkter Bodenabfertigungsdienste gemäß § 7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV). Gegenstand sind die Gepäckabfertigung im Hinblick auf das Be- und Entladen der Fahrzeuge und Anlagen zwischen Flugzeug, Übergabefläche und Abfertigungsgebäude, Unterstützung beim Parken des Flugzeugs durch Vorlegen der Bremsklötze, die Kommunikation zwischen Flugzeug und Dienstleister der vorfeldseitigen Dienste, das Be- und Entladen des Flugzeugs einschließlich Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung von Besatzung, Fluggästen und Gepäck, das Unterstützen beim Anlassen der Triebwerke und das Bewegen des Flugzeugs bei Ankunft und Abflug. Einzelheiten sind im Begleitdokument auf der Website des Flughafens beschrieben. Viele Flüge sind Walkboarding-Flüge.

Beschreibung

Vergabe einer Zulassung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Memmingen gemäß § 7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV). Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, dass unter https://www.memmingen-airport.de/unternehmen-business/abfertigung/badv-ausschreibung/ verfügbar ist. Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind im Begleitdokument zu entnehmen, welches unter https://www.memmingen-airport.de/unternehmen-business/abfertigung/badv-ausschreibung/ verfügbar ist. a) Die Gepäckabfertigung, soweit sie das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Übergabefläche bzw. Abfertigungsgebäude befördert wird, gem. Anlage 1 Nr. 3 BADV. Hinweis: Die Behandlung des Abfluggepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Abfluggepäcks und seine Vorbereitung für den Abflug, das Beladen der Fahrzeuge sowie die Bereitstellung für den Transport zum Flugzeug sind Bestandteil der Zentralen Infrastruktureinrichtungen und daher nicht Gegenstand der Ausschreibung. b) Die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs, gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV, soweit es das Vorlegen der Bremsklötze betrifft. c) Die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt, gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV. d) Das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Besatzung und der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV. e) Das Unterstützen beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel, gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV. f) Das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft, die Bereitstellung und der Einsatz der erforderlichen Mittel, gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV. Hinweis: Viele Flüge sind Walkboarding-Flüge. Die Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Terminalgebäudes bis zum Einstieg in das Flugzeug sowie die Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Flugzeug bis zum Betreten des Terminalgebäudes ist Gegenstand der Ausschreibung. Der Dienstleister hat sämtliche oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit zu erbringen (Bündel), da diese Bündelung zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten betrieblich geboten und notwendig ist (§ 7 i.V.m. Anlage 2 zu § 7 BADV Nr. 2.1 Abs. 1 S. 2). Bewerbungen, die lediglich einen Teil der Dienstleistungen umfassen, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Die Erbringung dieser Bodenabfertigungsdienstleistungen ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 5 zur BADV am Flughafen Memmingen auf zwei Dienstleister beschränkt. Die Tochtergesellschaft der Flughafen Memmingen GmbH, die ALLgate GmbH, erbringt in diesem Bereich selbst Bodenabfertigungsdienstleistungen, sodass nur noch ein weiterer Dienstleister zuzulassen ist. Gegenstand des vorliegenden Auswahlverfahrens ist daher für die beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen die Zulassung eines Dienstleisters.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Flughafen Memmingen GmbH

Deutschland

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Marktkontext

jetzt offen im Bereich Unterstützende Transportdienste
426
Median der offenen Bekanntmachungen
491.772 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Unterstützende Transportdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
120
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
107

Auf Grundlage von 136 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
8%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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