Deutschland - Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen - Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
Auftraggeber: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen; Karl-Hansen-Klinik GmbH
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 4.595.000 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Sonstige gemeinschaftliche Dienste (98310000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-waschereien-und-chemischen-reinigungen-rahmenvereinbarung-textile-vollversorgung-122de580c5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/740306-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Die beiden Auftraggeber sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - betreibt die folgenden Kliniken: Cecilien-Klinik, Lindenstr. 26, 33175 Bad Lippspringe Klinik am Park, Auguste-Viktoria-Allee 25, 33175 Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, An der Martinusquelle 10, 33175 Bad Lippspringe Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin, Kurparkstraße 21, 33175 Bad Lippspringe MZG - Klinik Schanzenberg, Schanzenberg 23, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Karl-Hansen-Klinik GmbH betreibt die folgende Klinik: Karl-Hansen-Klinik, Antoniusstraße 19, 33175 Bad Lippspringe. Die Auftraggeber werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre zum Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ermitteln. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die dezentral angelieferte textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe Leistungsbeschreibung (Teil B)) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Darüber hinaus ist die Konzeption über Gestellung und Betrieb von zentralem und dezentralem RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystemen für die Standorte des Auftraggebers anzubieten. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftragnehmer übernimmt die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Vertragsunterlagen (Teil C)). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im Preisblatt_MZG (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) aufgeführt.
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an den in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstellen der Auftraggeber anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. Juli 2026, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 173 Zuschläge für Sonstige gemeinschaftliche Dienste (Deutschland).
1.000 €69,5 Mio. €
Diese Bekanntmachung
4,6 Mio. €
Median der Zuschlaege
346.735 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
163.147 € bis 871.271 €
Die Schätzung ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
jetzt offen im Bereich Sonstige gemeinschaftliche Dienste
951
Median der offenen Bekanntmachungen
348.324 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Sonstige gemeinschaftliche Dienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
314
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
305
Auf Grundlage von 424 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
3%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
23 neue Bekanntmachungen für Sonstige gemeinschaftliche Dienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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