TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Abbruch und Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Planungsleistungen gem. §34 und § 39 HOAI 2021
Geschlossen
Deutschland
OberpfalzArchitektur- & Ingenieurdienste
Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Abbruch und Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Planungsleistungen gem. §34 und § 39 HOAI 2021
Auftraggeber: Bezirk Oberpfalz
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71221000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architekturburos-bei-gebauden-abbruch-und-neubau-wohngebaude-mit-bedienstetenwohnun-172394dc78
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/716163-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Bezirk Oberpfalz plant Abbruch und Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten an der Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg, um zeitgemäßen, barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum für Beschäftigte der medbo und der Bezirksverwaltung zu schaffen. Gegenstand sind Architektenleistungen gemäß §34 und §39 HOAI 2021. Die Planung soll ohne Tiefgarage mit integriertem Mobilitätskonzept erfolgen, die Richtlinien des KommWFP und der WFB zu Barrierefreiheit und Wohnungsgrößen einhalten sowie Zuarbeit zu Fördermitteltelianträgen und Verwendungsnachweis umfassen. Die Umsetzung könnte in drei Bauabschnitten erfolgen; Koordination mit den städtischen Behörden und qualitätvolle Freianlagenplanung gehören zum Auftrag.
02
Beschreibung
Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit).
Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Der Auftraggeber legt Wert auf innovative Konzepte, eine ökologisch orientierte einfache und robuste Bauweise ("low tec") im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Eine Gesamtplanung der Baumaßnahme wird angestrebt. Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Der Basisstandard der Barrierefreiheit ist ausreichend, es werden keine rollstuhlgeeigneten Wohnungen benötigt. Flexible, variable Grundrisskonzepte werden begrüßt. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit). Freianlagen: Die Gestaltung der Freianlagen soll neben einer hohen Aufenthaltsqualität die Auswirkungen des Klimawandels im Sinne eines resilienten Stadtklimas berücksichtigen. Im Bezug auf ein Schwammstadtkonzept soll das Grundstück den natürlichen Funktionen (z.B. Versickerungsfähigkeit und Grundwasserneubildung, Biodiversität) möglichst nahe kommen. Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichendem Maße sind zu integrieren. Zu vergebene Leistungen: Abriss und Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freiraumplanung. Es ist beabsichtigt, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Die zu vergebenden Planungsleistungen entsprechen den LPH 2-7 mit funktionaler Ausschreibung und künstlerischer Oberleitung.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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7.854
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €
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Viele Anbieter
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verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456
Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
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