TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Bissendorf (Ortsfeuerwehr Schledehausen)
Geschlossen
Deutschland
Weser-EmsArchitektur- & Ingenieurdienste
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Bissendorf (Ortsfeuerwehr Schledehausen)
Auftraggeber: Gemeinde Bissendorf
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-vergabe-von-gener-8268076e3d
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/825744-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Bissendorf vergibt europaweit Generalplanerleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Schledehausen. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der vollständigen Koordination und Integration aller erforderlichen Fachplanungen sowie die örtliche Bauüberwachung als Bauleiter für die einzelnen Fachplaner. Gebaut wird auf einem Grundstück der Gemeinde nord-östlich der Wulftener Straße, angrenzend an Schledehausen und die Kläranlage des Wasserverbandes Wittlage. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 124 'Schledehausen-Nord', 3. Änderung, mit einem Mindestabstand von 15 m zur Fahrbahn. Die Hochbauplanung muss eine Überbauung der öffentlichen Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück vermeiden und die DIN 14092 sowie einschlägige Bauvorschriften beachten.
02
Beschreibung
Die Gemeinde Bissendorf (nachfolgend auch „Auftraggeberin“ genannt) schreibt vorliegend die Generalplanerleistungen einschließlich der vollständigen Koordination und Integration aller erforderlichen Fachplanungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses (Ortsfeuerwehr Schledehausen) (LPH 1 bis 9) sowie die örtliche Bauüberwachung (Bauleiter für die einzelnen Fachplaner) europaweit aus. Die weiteren Einzelheiten können dem Aufforderungsschreiben entnommen werden.
Die Gemeinde Bissendorf plant auf dem Grundstück in der Gemarkung Schledehausen, Flur 1, Flurstück 171/255, Teilflurstück 171/254 den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Schledehausen. Das geplante Feuerwehrhaus soll auf einem Grundstück im Eigentum der Gemeinde Bissendorf entstehen. Das Grundstück befindet sich nord-östlich der Wulftener Straße, direkt angrenzend zur Ortschaft Schledehausen im süd-osten, sowie zur bestehenden Kläranlage des Wasserverband Wittlage im nord-westen (siehe Lageplan Anlage 2 im Anlagenkonvolut 03, Stand 26.11.2025). Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 124 "Schledehausen-Nord", 3. Änderung, der Gemeinde Bissendorf. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ca. 0,69 ha. Mit dem geplanten Bauwerk ist ein Abstand zum Fahrbahnrand der Wulftener Straße in Größe min. 15,0 m einzuhalten (siehe B-Plan Anlage 1 im Anlagenkonvolut 03, Stand 26.11.2025). Auf dem Grundstück verläuft eine öffentliche Schmutzwasserleitung als eine von zwei Hauptsammlern zur Kläranlage. Die Hochbauplanung muss derart ausgerichtet werden, dass keine Überbauung der Leitung erfolgt. (siehe Kanalkataster Auszug (Anlage 3 im Anlagenkonvolut 03, Stand 26.11.2025) sowie RRB Müritzstraße Luftbild mit Kanälen (Anlage 4 im Anlagenkonvolut 03, Stand 26.11.2025) Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans sind für die Planung des Gebäudes die Regelungen des Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die DIN 14092, Anforderungen und Empfehlungen der FUK und ASR, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen und einzuhalten. Folgende Vorgaben für den Leistungsinhalt sind zu berücksichtigen: • Neubau eines Feuerwehrhauses mit Sozialtrakt und Fahrzeughalle (8 Einstellplätze) • Umkleiden für 80 Herren und 30 Damen • Fahrzeughalle in Stahlbauweise • Sozialtrakt in Massivbauweise • Klinkerfassade • Einsatz Erneuerbarer Energien • Flexible Nutzungsmöglichkeiten • Guter Raumkomfort • Stellplätze für ca. 50 Einsatzkräfte • Asphaltierte Hoffläche + Waschplatz Die aktuellen Erwartungen und Vorgaben an das Raumprogramm können der Anlage 9 des Anlagenkonvoluts 03, Stand 26.11.2025 entnommen werden. Da die Möglichkeit besteht, dass sich im Sinne des § 7 Abs. 1 VgV vorbefasste Unternehmen an der hiesigen Ausschreibung beteiligen werden, stellt die Vergabestelle den Bietern alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Die vorhandenen Unterlagen werden in der Anlage 10 des Anlagenkonvolut 03, Stand 26.11.2025 zusammengefasst. Der dort verfasste Stand ist allerdings nicht mehr als aktuell anzusehen, sondern wird nur zur Schaffung größtmöglicher Transparenz bereitgestellt. Gleichzeitig werden die Fristen für die Einreichung der Teilnahmeanträge und der Angebote angemessen verlängert. Kostenziel: Kostengruppe Netto Brutto 300 (Baukonstruktion 2.400.000 € 2.856.000 € 400 (Technische Anlagen) 900.000 € 1.071.000 € 500 (Außenanlagen und Freiflächen) 500.000 € 595.000 € 600 (Ausstattung & Kunstwerke) 200.000 € 238.000 € 700 (Baunebenkosten) 725.000 € 862.750 € Summe 4.725.000 € 5.622.750 € Terminziele: - Planungsbeginn: 2026, unmittelbar nach Auftragsvergabe (voraussichtliche Zuschlagserteilung am 05.05.2026 - Ausführungsbeginn: 2027 - Fertigstellung: 2028 Qualitätsziel: Umsetzung des geplanten Raumprogramms; Einhaltung der KfW-Standards; Die Gemeinde Bissendorf strebt einen guten bis mittleren Qualitätsstandard an. Eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf Materialwahl, spätere Instandhaltungsaufwendungen und Betriebskosten, bei optimierter Kostenstruktur werden erwartet. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Generalplanerleistungen einschließlich der vollständigen Koordination und Integration aller erforderlichen Fachplanungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant: 1. Stufe: LPH 1 - 2 2. Stufe: LPH 3 3. Stufe LPH 4 - 7 4. Stufe LPH 8 - 9 Die Honorarzonen, der Honorarsätze sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe sind im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Etwaige besondere oder zusätzliche Leistungen werden im Rahmen des auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahrens festgelegt. Möblierungsplanungsleistungen sind nicht durch die Auftragnehmer zu erbringen. Zum jetzigen Zeitpunkt plant der Auftraggeber die eigentlichen Bauleistungen in Form der Einzelgewerke zu vergeben. Eine abschließende Festlegung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) o Leistungsphasen 1 - 9 o Planung Neubau o Anpassung und Optimierung von Außenanlagen, Stellplätzen und Übungsflächen o Besondere Leistung örtliche Bauüberwachung (Bauleiter für die einzelnen Fachplaner); Bauvoranfragen • Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) o Leistungsphasen 1 - 6 o Ggf. weitere besondere Leistungen, sobald das Bodengutachten vorliegt • Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) o Leistungsphasen 1 - 9 o Besonderen Anforderungen: Funk- und Medientechnik, Gefahrenmeldeanlage, Alarmgesteuerte Haustechnik Alarmgesteuertes und individuelle Zufahrts- und Abfahrtsregelung zum und vom Gelände, Atemschutzwerkstatt, Gebäude, Be- und Entlüftung, Abgasabsaugung, Notstrom • Brandschutz o Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepts • Bauphysik o Wärme-, Schall- und Raumakustikschutz • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer im Bearbeitungszeitraum des Projektes die für die Leistungserbringung notwenigen Planungs- und Baustellenbesprechungstermine mit dem erforderlichen Fachpersonal führt. Diese sind im späteren Erstangebot anzugeben und zu kalkulieren. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
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7.761
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
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verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456
Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
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