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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV im Zuge der Angebotabgabe für das Verhandlungsverfahren

Geschlossen Deutschland Schwaben Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber Marktgemeinde Mering

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Marktgemeinde Mering vergibt Planungsleistungen nach HOAI § 34 für die grundlegende Sanierung und Umnutzung des Alten Klosters, eines historischen Gebäudes mit rund 780 qm Geschossfläche (Zweigeschoss mit Dach, nicht vollständig unterkellert). Bieter sollen bereits im Verfahren Lösungsvorschläge unterbreiten, die neue öffentliche Nutzung, Barrierefreiheit, Brandschutz, Erhalt des historischen Substanz und identitätsstiftender Elemente sowie das begrenzte Budget der Gemeinde berücksichtigen. Die Baukosten für KG 300+400 werden auf ca. 2,85 Mio. Euro netto geschätzt. Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmeauswahlverfahren nach § 17 VgV statt: Bis zu drei Büros werden nach Eignungskriterien ausgewählt und zur Angebotslegung aufgefordert; Gegenstand ist ein architektonisches Konzept auf Basis von Teilleistungen der Vorplanung.

Beschreibung

Das Alte Kloster ist für den Markt Mering ein identitätsstiftendes historisches Gebäude. Nachdem bei den wechselnden Nutzungen immer nur notwendige Instandsetzungen bzw. Anpassungen vorgenommen wurden, ist für den Erhalt des Gebäudes inzwischen eine grundlegende Sanierung erforderlich. Aufgrund der Bedeutung des Gebäudes für die Marktgemeinde Mering und der verschiedenen Möglichkeiten die angedachten Nutzungen im Gebäude unterzubringen, sollen im Rahmen des VgV zur Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI § 34 zur Sanierung des Gebäudes bereits im Verfahren Lösungsvorschläge für die Umnutzung und Sanierung von den Bietern unterbreitet werden. Somit möchte die Marktgemeinde eine qualitativ hochwertige Lösung der Aufgabenstellung sicherstellen. Gleichzeitig sollen die Nutzungen mit den Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, historischer Gebäudesubstanz und identitätsstiftende Elemente sowie der Wirtschaftlichkeit - dem begrenzten Budget der Gemeinde - in Einklang gebracht werden. Bei dem alten Kloster handelt es sich um ein nicht vollständig unterkellertes Gebäude mit II+D. Es verfügt im Bestand über rund 780 qm Geschossfläche. Aktuell geht die Gemeinde von Baukosten für KG 300+400 von ca. 2,85 Mio € netto aus. Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026;

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Marktgemeinde Mering

Deutschland

Dies ist bisher die einzige Bekanntmachung dieses Auftraggebers im Register, es gibt also noch keine Historie.

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.751
Median der offenen Bekanntmachungen
301.196 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456

Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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