TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 2 TagenAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
Geschlossen
Deutschland
DresdenArchitektur- & Ingenieurdienste
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
Auftraggeber: Gemeinde Oybin
Land: Deutschland
Frist: 9 Sep 2026, 12:00 (UTC+2)
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-hochwertiger-kul-3b23d23984
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/562965-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
Anmelden
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Gefragt werden Architekten- und Ingenieurleistungen zur Freianlagenplanung und fuer Ingenieurbauwerke im Projekt 'Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin'. Beauftragt werden Leistungen nach Paragraf 39 ff. HOAI (Anlage 11.1) ueber die Leistungsphasen 4 bis 9, stufenweise: zunaechst Leistungsphase 4 vollstaendig oder auf Teilleistungen beschraenkt, Leistungsphasen 5 bis 9 optional ohne Rechtsanspruch. Grundlage des Honorarangebots ist die vollstaendige Leistungsphase 4. Es werden keine geschätzten Werte oder Fristen genannt. Subunternehmen koennen formlos benannt werden; Nachforderung von Eignungsunterlagen vorbehalten.
02
Beschreibung
"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständige Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 2. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden) - Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere - sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich -Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone IV Voll Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 790.402,37 Euro Voll Anrechenbare Kosten, KG 600 (netto): 44.550,00 Euro (aus der KG 600, bewegl. Außenmobiliar) Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 39.520,12 Euro (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.; Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 4 bis 9. : Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständig Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. Die Leistungsphase 4 wird als Grundleistung beauftragt. Der tatsächliche Leistungsumfang der LPH 4 wird jedoch durch die Erfordernisse der Genehmigungsbehörden bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht erforderliche Teilleistungen der LPH 4 (z.B. Erstellung spezifischer Nachweise, wenn behördlich nicht gefordert) nicht abzurufen oder zu reduzieren. Für diese nicht abgerufenen oder reduzierten Teilleistungen der LPH 4 entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers ersatzlos. Ein Kündigungshonorar nach § 648 BGB oder sonstigen Vorschriften wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Das Honorar der LPH 4 wird in diesem Fall anteilig nach dem tatsächlichen Leistungsaufwand (anhand der Prozentpunkte der HOAI) abgerechnet. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Entfällt. 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden) - Lph 4: Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern - Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere - sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich - ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Lph 5 ff: fortlaufende Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern - LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Voll Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto, gesamt): 545.792,33 € Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
03
2 Lose
Los 1
Freianlagen gem. §§ 39 ff. i. V. mit Anlage 11.1 HOAI
Los 2
Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI i. V. mit Anlage 12
Wie Angebote bewertet werden
In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkomma; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkomma; In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Dies ist bisher die einzige Bekanntmachung dieses Auftraggebers im Register, es gibt also noch keine Historie.
05
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.698
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.853
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.460
Auf Grundlage von 12.428 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
543 neue Bekanntmachungen für Architektur- & Ingenieurdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.
Oder folgen Sie nur dem CPV-Code, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen: eine E-Mail, wenn neue Ausschreibungen darunter erscheinen, ohne Konto.