TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheVergabebekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - 2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
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Deutschland
Weser-EmsArchitektur- & Ingenieurdienste
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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vergeben an LEUCHTMANN Ingenieurgesellschaft mbH; Ing.-Büro Grote GmbH3.500.000 €
05
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.806
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.874
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.470
Auf Grundlage von 12.481 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
06
Änderungsverlauf
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Geschätzter Wert
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Jetzt:
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Zuschlagsdatum
War:16. April 2026
Jetzt:
16. April 2026
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