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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045

Geschlossen Deutschland Stuttgart Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber Stadt Geislingen an der Steige

Eckdaten

Geschlossen
12:00 (UTC+2)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Frist 11 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Stadt Geislingen an der Steige vergibt im Auftrag der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus 1995 mit einer Fortschreibung 1999. Die genehmigte Fassung liegt als Papierplan vor, digitalisierte Daten existieren als AutoCAD-Datei. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sollen Änderungsbedarfe, neue Flächen und neue Belange vertieft behandelt werden. Weder ein geschätzter Wert noch eine Frist sind angegeben. Das Verfahren ist eine europaweite öffentliche Vergabe.

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).

Bedingungen des Verfahrens

Wie Angebote bewertet werden
Honorar: 40 Punkte; Konzept zur Herangehensweise: 30 Punkte; Personalkonzept: 30 Punkte
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren nicht als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Tagen

Stadt Geislingen an der Steige

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
15
Zuschlag
1

Wer seine Aufträge gewinnt

seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.665
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.853
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.460

Auf Grundlage von 12.428 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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