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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 16 Stunden Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Abwasserwärmenutzung - Los 3: Planung Fernwärmeleitung

Vergeben Deutschland Darmstadt Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber ENTEGA AG

327.646 € Zuschlagswert

Eckdaten

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Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
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Zuschlag an

Ingenieurbüro Fokus Versorgung GmbH

Zuschlagswert
327.646 €
Zuschlagsdatum
Eingegangene Angebote
2
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Beschreibung

Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes im Darmstädter Stadtteil Eberstadt und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte des Fernwärmesatzungsgebietes und die wenigen Anschlüsse außerhalb des Satzungsgebietes versorgt werden. Ebenso ist die Entega Abwasserreinigung GmbH Co KG die Betreiberin des Klärwerks Süd in Eberstadt. Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an. Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits mit Fördermitteln aus dem BEW Modul I eine Transformationsplanung angelehnt an die LPH 1 der HOAI für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass die thermische Nutzung von Abwasser mittels einer Wärmepumpenanlage an der Kläranlage in Eberstadt eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Das abgeschätzte nutzbare Wärmepotential, welches mittels Wärmepumpen aus dem anfallendem Klärwasser gehoben werden kann, liegt bei nahezu 20 GWh pro Jahr bei einer thermischen Nennleistung der Wärmepumpe von ca. 3 MWth. Die Wärmepumpe soll in der Nähe des örtlichen Klärwerks auf einem noch zu erschließenden Flurstück platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Abwasserwärme in diesem Bereich mitsamt Anbindung/Einbindung der Wärmepumpe in das Fernwärmenetz wird von dem vom AG gesondert mit der Planung der Anlagentechnik beauftragten (Fach-)Planer geplant. Damit korrespondierend ist mit der vorliegenden Beauftragung die Verbindung zwischen der Wärmepumpenanlage bzw. der neuen Energiezentrale und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, eine Rohrleitung, vorzugsweise erdverlegt im öffentlichen Grund, in DN250 inkl. etwaiger erforderliche Bauwerke und/oder Stützkonstruktionen zur Rohrleitungsführung zu planen. Hierbei sind auch sämtliche erforderlichen Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu planen (nachfolgend auch einheitlich „Rohrleitung“). Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Die Trassenlänge beträgt in etwa 1.500m. Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist. Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und der behördlichen Vorgaben durchgeführt werden. Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“, „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“ und „Rohrleitung zur Anbindung an das Fernwärmenetz“. Leistungsbeschreibung - Planung Verbindungsleitung zwischen Klärwerk und Fernwärmenetz: Für die Verbindung zwischen neuer Energiezentrale (Wärmepumpe) am Klärwerk und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, ist eine Leitung, vorzugsweise Erdverlegt, in DN250 zu planen. Hierbei sind auch die Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu berücksichtigen. Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Der Auftragnehmer wird mit Leistungen der (Fach-)Planung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. i.V.m. Anlage 12, ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes beauftragt. Die Planung erfolgt dabei gem. Anlage 2 Terminplan. Der AN erbringt alle Leistungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten und förderfähigen Ausführung der jeweils beauftragten Maßnahme erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: - Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Für die Weiterbeauftragung sind folgende Stufen vorgesehen: - Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) - Leistungsphase 8 (= Stufe 3) - Leistungsphase 9 (= Stufe 4) Der Auftragnehmer erbringt im Falle der Beauftragung optional darüber hinaus (in den jeweiligen Leistungsphasen) folgende weitere Leistungen (auch optionale Besondere Leistungen). Details sind im Vertrag geregelt und dort zu entnehmen. Optionale Besondere Leistungen: - Koordination und Zuarbeit für die Kreuzungsvereinbarungen / -verträge bzw. Genehmigungen für - Deutsche Bundesbahn - Autobahn - Bundesstraße - des Flusses „Modau“ - Örtliche Bauüberwachung Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen: Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen. Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes im Darmstädter Stadtteil Eberstadt und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte des Fernwärmesatzungsgebietes und die wenigen Anschlüsse außerhalb des Satzungsgebietes versorgt werden. Ebenso ist die Entega Abwasserreinigung GmbH Co KG die Betreiberin des Klärwerks Süd in Eberstadt. Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an. Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits mit Fördermitteln aus dem BEW Modul I eine Transformationsplanung angelehnt an die LPH 1 der HOAI für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass die thermische Nutzung von Abwasser mittels einer Wärmepumpenanlage an der Kläranlage in Eberstadt eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Das abgeschätzte nutzbare Wärmepotential, welches mittels Wärmepumpen aus dem anfallendem Klärwasser gehoben werden kann, liegt bei nahezu 20 GWh pro Jahr bei einer thermischen Nennleistung der Wärmepumpe von ca. 3 MWth. Die Wärmepumpe soll in der Nähe des örtlichen Klärwerks auf einem noch zu erschließenden Flurstück platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Abwasserwärme in diesem Bereich mitsamt Anbindung/Einbindung der Wärmepumpe in das Fernwärmenetz wird von dem vom AG gesondert mit der Planung der Anlagentechnik beauftragten (Fach-)Planer geplant. Damit korrespondierend ist mit der vorliegenden Beauftragung die Verbindung zwischen der Wärmepumpenanlage bzw. der neuen Energiezentrale und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, eine Rohrleitung, vorzugsweise erdverlegt im öffentlichen Grund, in DN250 inkl. etwaiger erforderliche Bauwerke und/oder Stützkonstruktionen zur Rohrleitungsführung zu planen. Hierbei sind auch sämtliche erforderlichen Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu planen (nachfolgend auch einheitlich „Rohrleitung“). Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Die Trassenlänge beträgt in etwa 1.500m. Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist. Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und der behördlichen Vorgaben durchgeführt werden. Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“, „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“ und „Rohrleitung zur Anbindung an das Fernwärmenetz“. Leistungsbeschreibung - Planung Verbindungsleitung zwischen Klärwerk und Fernwärmenetz: Für die Verbindung zwischen neuer Energiezentrale (Wärmepumpe) am Klärwerk und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, ist eine Leitung, vorzugsweise Erdverlegt, in DN250 zu planen. Hierbei sind auch die Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu berücksichtigen. Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Der Auftragnehmer wird mit Leistungen der (Fach-)Planung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. i.V.m. Anlage 12, ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes beauftragt. Die Planung erfolgt dabei gem. Anlage 2 Terminplan. Der AN erbringt alle Leistungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten und förderfähigen Ausführung der jeweils beauftragten Maßnahme erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: • Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Für die Weiterbeauftragung sind folgende Stufen vorgesehen: • Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) • Leistungsphase 8 (= Stufe 3) • Leistungsphase 9 (= Stufe 4) Der Auftragnehmer erbringt im Falle der Beauftragung optional darüber hinaus (in den jeweiligen Leistungsphasen) folgende weitere Leistungen (auch optionale Besondere Leistungen). Details sind im Vertrag geregelt und dort zu entnehmen. Optionale Besondere Leistungen: - Koordination und Zuarbeit für die Kreuzungsvereinbarungen / -verträge bzw. Genehmigungen für - Deutsche Bundesbahn - Autobahn - Bundesstraße - des Flusses „Modau“ - Örtliche Bauüberwachung Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen: Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen.

Bedingungen des Verfahrens

Wie Angebote bewertet werden
Preis: 50 Prozent; Konzeptionelle Herangehensweise: 30 Prozent; Reaktionszeitenkonzept: 10 Prozent; Personaleinsatzkonzept: 10 Prozent

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 16 Stunden

Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 6 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
327.646 €
Median der Zuschlaege
220.473 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
28.326 € bis 380.109 €

Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

ENTEGA AG

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
24
Zuschläge
9
insgesamt vergeben
4,1 Mio. €

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

3 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.761
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456

Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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