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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vorinformation

Deutschland - Dienstleistungen in Verbindung mit Software - Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide

Angekündigt Deutschland Düsseldorf IT-Dienstleistungen

Auftraggeber Rheinbahn AG

Eckdaten

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  1. Veröffentlicht

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Rheinbahn beschafft Fahrgastzählsensoren sowie die erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide. Die in den Fahrzeugen der Rheinbahn eingesetzten Bordrechner stammen von der INIT GmbH; nur dieses Unternehmen verfügt über die herstellerspezifischen technischen Kenntnisse, um die Software der Bordrechner anzupassen und an die zentrale Komponente des ITCS der Rheinbahn AG anzubinden. Mangels allgemeinverbindlicher Normung ist eine bidirektionale Schnittstelle zwischen dem zentralen ITCS und den mobilen Bordrechnern nur dann voll funktionsfähig, wenn beide Schnittstellenpartner vom gleichen Systemhersteller beschafft werden; die Prozesse sind herstellerspezifische Standards und unterliegen dem Betriebsgeheimnis. Daher wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt, da nur die INIT GmbH die umfangreichen Anforderungen erfüllen kann.

Beschreibung

Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen. Erläuterung: Eine Vergabe der Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide ist nur an die INIT GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potenziellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die INIT GmbH die aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. Von der Firma INIT GmbH stammen die auf den Fahrzeugen der Rheinbahn eingesetzten Bordrechner. Nur die Firma INIT GmbH verfügt über die notwendigen technischen Kenntnisse, eventuelle Systemergänzungen der Software der Bordrechner vorzunehmen, um diese an die zentrale Komponente des ITCS der Rheinbahn AG anbinden zu können. Mangels allgemeinverbindlicher Normung verfügen nur dann die Software der zentralen Komponente eines ITCS und die Software der Bordrechner, die auf den im ÖPNV eingesetzten Fahrzeugen eingesetzt werden, über die gleichen Prozesse, wenn sie vom gleichen Systemhersteller beschafft werden. Die Prozesse sind herstellerspezifische Standards und unterliegen als solche dem Betriebsgeheimnis; sie sind mithin nicht allgemein und frei verfügbar. Die Firma INIT GmbH verfügt diesbezüglich - wegen der bereits vorhandenen Bordrechner bei der Rheinbahn, die zwingend einzubeziehen sind - über ein Alleinstellungsmerkmal. Mangels allgemeinverbindlicher Normung ist eine bidirektionale Schnittstelle zwischen dem zentralen ITCS und den auf den Fahrzeugen eingesetzten Bordrechnern als mobile Komponente eines ITCS nur dann voll funktionsfähig, wenn die beteiligten Schnittstellenpartner vom gleichen Systemhersteller beschafft werden. Die Schnittstelle ist ein herstellerspezifischer Standard und unterliegt als solcher dem Betriebsgeheimnis; sie ist mithin nicht allgemein und frei verfügbar. Die Firma INIT GmbH verfügt diesbezüglich - wegen der bereits vorhandenen Bordrechner bei der Rheinbahn, die zwingend einzubeziehen sind - über ein Alleinstellungsmerkmal. Im Ergebnis der Prüfung für die Beschaffung der zentralen Komponenten des ITCS ist festzustellen, dass die Firma INIT GmbH bezüglich zwingend zu erfüllende Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen ein Alleinstellungsmerkmal besitzt. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der INIT GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der INIT GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: INIT GmbH Postanschrift: Käppelestraße 4-10; Ort: Karlsruhe NUTS-Code: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.initse.com/

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Rheinbahn AG

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
72
Zuschläge
8
insgesamt vergeben
22,6 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, IT-Dienstleistungen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 54 219,2 Mio. € Okt 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 27 5,5 Mio. € Jul 2026
adesso SE 24 1,1 Mio. € Sep 2026
SVA System Vertrieb Alexander GmbH 23 5,0 Mio. € Okt 2026
SAP Deutschland SE & Co. KG 20 20,6 Mio. € Okt 2026

Grundlage: 2577 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

6 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich IT-Dienstleistungen
3.199
Median der offenen Bekanntmachungen
539.280 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · IT-Dienstleistungen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.652
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.062

Auf Grundlage von 2.577 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
19%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
5%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
3%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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