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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 3 Tagen Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht - Hochmechanisierte_HE_FB_5_Losblock_B_Interim

Vergeben Deutschland Sachsen-Anhalt Land- & forstwirtschaftliche Dienste

Auftraggeber Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt

1,3 Mio. € Zuschlagswert · 1.300.000 €

Eckdaten

Veröffentlicht
Geschätzter Wert
300.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht das Datum dieses Zuschlags nicht. Zur offiziellen Bekanntmachung

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Zuschlag an

Holzhandel; Holz und Deine Welt; GreenTeam Patrick Schulze; Forstservice K. Hanitzsch; Forstdienstleistungen Dirk Riese; Forstbetrieb Schönfeld; Holzpartner Torsten Fräsdorf

Zuschlagswert
1.300.000 € 333% über der Schätzung von 300.000 €
Eingegangene Angebote
64 über 11 Lose
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt vergab einen Auftrag zur hochmechanisierten Holzernte im Forstbetrieb 5, Revier Burgenland, Losblock B. Die Leistung umfasste im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027 die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung auf rund 27 ha mit einer Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Auftrag ging an Holzhandel, Holz und Deine Welt, GreenTeam Patrick Schulze, Forstservice K. Hanitzsch, Forstdienstleistungen Dirk Riese, Forstbetrieb Schönfeld und Holzpartner Torsten Fräsdorf. Der Auftragswert betrug laut amtlichem Vermerk EUR 1.300.000. Der vergebene Preis lag demnach 333% über dem geschätzten Wert von EUR 300.000. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Beschreibung

Hochmechanisierte_HE_FB_5_Losblock_B_Interim Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 1 B 2026/27 Das Los 1 - Burgenland B umfasst im Revier Burgenland die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 27 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 39 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 33 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 28 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 20 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 100 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 2 B 2026/27 Das Los 2 - Ziegelroda B umfasst im Revier Ziegelroda die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 105 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 4.200 Fm, davon ca. 200 Fm Nadelholz und ca. 4.000 Fm Laubholz. Zusätzlich ist ein Teilziel von 50 % bis zum 31.12.2026 ausgewiesen. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 44 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 38 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm und 18 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 13 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 61 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 26 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 70 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 20 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 90 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 80 % mit 20-m-Gassenabstand und 20 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Vorlieferarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Der Einsatz einer Traktionsseilwinde ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; reine Gassenanlage ohne regulären flächenhaften Aufarbeitungsumfang auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die Entnahme vorhandener Verjüngung auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 100 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Holzeinschlag innerhalb eingezäunter Bereiche auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; nicht oder nicht vollständig ausgezeichnete Arbeitsflächen ohne fest ausgewiesenen Flächen- oder Mengenanteil; die Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Aufarbeitung von Sturmholz auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die Rückung von Schlagreisig beziehungsweise Kronenholz auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; sonstige Sondersituationen im Zusammenhang mit NTZ Eichenprachtkäfer sowie Sanitär- und Sammelhieben auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Umfang, zeitliche Abfolge und konkrete Ausführung können darüber hinaus durch Schadereignisse, Holzmarktsituation, Witterungverhältnisse, Sicherheitsmängel der Firma sowie Qualitäsmängel der abgelieferten Leistung beeinflusst beziehungsweise angepasst werden. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 3 B 2026/27 Das Los 3 - Lodersleben B umfasst im Revier Lodersleben die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 39 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 2.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 25 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm und 75 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 80 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 15 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 5 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 10 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 80 % mit 20-m-Gassenabstand und 20 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 60 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 70 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.2026/27; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 4 B 2026/27 Das Los 4 - Rothenschirmbach B umfasst im Revier Rothenschirmbach die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 60 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 2.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 25 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 25 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm, 25 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 25 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 15 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 25 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 30 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 75 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 20 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 5 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 20 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 35 % mit 20-m-Gassenabstand, 60 % mit 40-m-Gassenabstand und 5 % mit Gassenabstände von mehr als 40 m. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 50 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Entnahme vorhandener Verjüngung auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; nicht oder nicht vollständig ausgezeichnete Arbeitsflächen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 5 B 2026/27 Das Los 5 - Annarode B umfasst im Revier Annarode die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 25 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 40 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 30 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 80 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 30 % mit 20-m-Gassenabstand und 70 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 70 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 6 B 2026/27 Das Los 6 - Zollhaus B umfasst im Revier Zollhaus die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 75 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 3.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 3.500 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 60 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 60 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 40 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 30 % mit 20-m-Gassenabstand und 70 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 7 B 2026/27 Das Los 7 - Südharz B umfasst im Revier Südharz die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 25 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.500 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.400 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Für das Laubholz sind im Ausgangsblatt ausdrücklich folgende, nicht vollständig auf 100 % auflösende Teilanteile benannt: 7 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 37 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 15 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm; der verbleibende Anteil ist dort keiner weiteren BHD-Kategorie eindeutig zugeordnet. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 100 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 100 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Vorlieferarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Eine konkrete Anzahl von Umsetzungen über mehr als 10 km ist nicht ausgewiesen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 8 B 2026/27 Das Los 16 - Bodenschwende B umfasst im Revier Bodenschwende die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 100 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 3.000 Fm, davon ca. 500 Fm Nadelholz und ca. 2.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 50 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 15 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 35 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 60 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 30 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 10 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 70 %. Die Erschließung ist im Ausgangsblatt mit 85 % mit 20-m-Gassenabstand und 50 % mit 40-m-Gassenabstand angegeben; die kumulativ über 100 % liegenden Werte wurden unverändert übernommen und bedürfen einer abschnittsbezogenen kalkulatorischen Zuordnung. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; motormanuelle Hilfsleistungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 9 B 2026/27 Das Los 18 - Schiefergraben B umfasst im Revier Schiefergraben die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 30 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm und 80 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 48 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 17 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 35 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 64 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 29 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 7 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 64 % mit 20-m-Gassenabstand, 29 % mit 40-m-Gassenabstand und 7 % mit Gassenabstände von mehr als 40 m. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 10 B 2026/27 Das Los 20 - Saurasen B umfasst im Revier Saurasen die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 40 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.200 Fm, davon ca. 200 Fm Nadelholz und ca. 2.000 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 30 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 40 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 40 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 20 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 85 % mit 20-m-Gassenabstand und 15 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 50 % der Hiebsfläche einzuplanen; Der Einsatz einer Traktionsseilwinde ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 10 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.; Hochmechanisierte Holzernte im FB 5 im Revier 11 B 2026/27 Das Los 22 - Merseburg B umfasst im Revier Merseburg die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 100 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.500 Fm Laubholz. Für das Nadelholz ist keine BHD-Aufteilung ausgewiesen. Für das Laubholz sind im Ausgangsblatt ausdrücklich folgende, nicht vollständig auf 100 % auflösende Teilanteile benannt: 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 40 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 10 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm; der verbleibende Anteil ist dort keiner weiteren BHD-Kategorie eindeutig zugeordnet. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 40 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 20 % mit 20-m-Gassenabstand und 80 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 40 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.

11 Lose

Los 1
R1_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 2
R2_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 3
R3_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 4
R4_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 5
R5_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 6
R6_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 7
R7_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 8
R8_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Wie Angebote bewertet werden
-: 100 Prozent
3 weitere Lose zeigen
Los 9
R9_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 10
R10_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
Los 11
R11_B 11 Monate · Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 3 Tagen

Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 335 Zuschläge für Land- & forstwirtschaftliche Dienste (Deutschland).

Dieser Zuschlag
1,3 Mio. €
Geschätzter Wert
300.000 €
Median der Zuschlaege
295.903 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
131.015 € bis 559.580 €

Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
13
Zuschläge
4
insgesamt vergeben
2,7 Mio. €

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Land- & forstwirtschaftliche Dienste
1.099
Median der offenen Bekanntmachungen
373.852 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Land- & forstwirtschaftliche Dienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
781
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
341

Auf Grundlage von 914 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,7
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
6%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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