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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030

Vergeben Deutschland Sachsen-Anhalt Umwelt, Abwasser & Reinigung

Auftraggeber Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

70.374 € Zuschlagswert

Eckdaten

Veröffentlicht
Geschätzter Wert
78.234 €
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht das Datum dieses Zuschlags nicht. Zur offiziellen Bekanntmachung

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Zuschlag an

ÖKO-LOG Freilandforschung; Myotis - Büro f. Landschaftsökologie Dipl.-Ing. B. Lehmann

Zuschlagswert
70.374 € 55% unter dem Schätzwert derselben Lose

Beschreibung

Die Leistung dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie für Fledermausarten in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Ermittlung von Fledermausnachweisen und Monitoringdaten in Gebieten mit Kenntnisdefiziten mittels Erfassungen durch Netzfänge, Telemetrie und bioakustische Erfassungen im Jahr 2026. Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten - Untersuchungsgebiet 1.1: Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming (FFH0060LSA) - Untersuchungsgebiet 1.2: Bürgerholz bei Rosian / Schweinitz bei Loburg (FFH0057LSA + FFH0247LSA) - Untersuchungsgebiet 1.3: Wälder nordöstlich Nedlitz (LSA O NF 1-2) Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt). An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen.; Folgende Gebiete sind zu bearbeiten - Untersuchungsgebiet 2.1: Friedenthaler Grund (FFH0240LSA) - Untersuchungsgebiet 2.2: Küchenholzgraben bei Zahna / Wälder südlich Zahna (FFH0251LSA + LSA O NF 2-5) - Untersuchungsgebiet 2.3: Bresker Forst östlich Oranienbaum (FFH0130LSA) Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt). An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 21 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
70.374 €
Geschätzter Wert
78.234 €
Median der Zuschlaege
62.543 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
29.180 € bis 109.009 €

Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
75
Zuschläge
37
insgesamt vergeben
2,5 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
22
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
17%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
29%

Auf Grundlage von 23 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Vergibt am häufigsten an

  1. Ökologie und Planung Hagenow 2 Zuschläge 157.480 €
  2. Myotis-Berlin GmbH; aquaplaner Ingenieurgesellschaft GbR 1 Zuschlag 484.722 €
  3. ERZLand Service GmbH; Landschaftsbau Pletz; Diakoniehof Rackith gGmbH; Lars Mosebach - Natur in besten Händen 1 Zuschlag 466.104 €

5 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Umwelt, Abwasser & Reinigung
4.599
Median der offenen Bekanntmachungen
500.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Umwelt, Abwasser & Reinigung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
2.705
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.706

Auf Grundlage von 4.197 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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