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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen im Elektrobereich - Vergabebekanntmachung Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktu

Vergeben Deutschland Lüneburg Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber Landkreis Harburg

60,0 Mio. € geschätzter Wert · 60.000.000 €

Eckdaten

Vergeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
  3. Vertragsende, geschätzt Dezember 2035
Zur amtlichen Bekanntmachung Ausschreibung beobachten

Dieser Auftrag läuft etwa 120 Monate. Rückkehr auf den Markt: Dezember 2035. Anmelden

Zuschlag an

Vattenfall Smarter Living GmbH; Qwello GmbH

Zuschlagsdatum
Eingegangene Angebote
5 über 4 Lose
Wieder am Markt
Dez 2035 Woher wir das wissen

Wann dieser Auftrag zurückkommt

geschätzt aus der angegebenen Laufzeit

Dieser Auftrag läuft etwa 120 Monate. Rückkehr auf den Markt: Dezember 2035.

Alle auslaufenden Verträge im Radar

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Landkreis Harburg hat Dienstleistungskonzessionen für die Planung, Errichtung und den Betrieb öffentlicher Ladeeinrichtungen für E-PKW vergeben, einschließlich AC- und DC-Ladesäulen an öffentlichen und halböffentlichen Standorten. Die Konzessionen gingen am 2025-12-12 an Vattenfall Smarter Living GmbH und Qwello GmbH. Der Vertrag hat einen geschätzten Wert von EUR 60.000.000 und eine Laufzeit von 120 Monaten. Er läuft bis zum 2035-12-11, dann endet er und kommt zurück auf den Markt.

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt. Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende. Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung. Los 1 umfasst Standorte in den Gemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen. In diesem Los sind vergleichsweise weniger DC-Standorte als in den anderen Losen geplant. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung der Region mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten. - Anzahl Standorte: 62 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 140 - AC-Ladepunkte: 136 - DC-Ladepunkte: 4 Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten; Los 2 umfasst die Gemeinden Seevetal, Hanstedt und Jesteburg. Aufgrund der höheren Anzahl an Standorten und einer größeren Anzahl an Schnellladepunkten sind die Investitionskosten höher als in Los 1. Diese Region deckt wichtige Verkehrsachsen und hochfrequentierte Bereiche ab. - Anzahl Standorte: 90 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 237 - AC-Ladepunkte: 212 - DC-Ladepunkte: 25; Los 3 umfasst die Gemeinden Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Es ist das Los mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten und einer starken Kombination aus Standard- und Schnellladepunkten. Aufgrund der vielen DC-Ladepunkte ist hier mit den höchsten Investitionskosten zu rechnen. - Anzahl Standorte: 57 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 279 - AC-Ladepunkte: 248 - DC-Ladepunkte: 31; Los 4 umfasst alle Standorte, die im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorgesehen sind. Diese Ladepunkte sind an Immobilienstandorte gebunden und dienen primär zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. - Anzahl Standorte: 91 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 192 - AC-Ladepunkte: 184 - DC-Ladepunkte: 8

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 2.000 Zuschläge für Architektur- & Ingenieurdienste (Deutschland).

Diese Bekanntmachung
60,0 Mio. €
Median der Zuschlaege
235.954 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
102.716 € bis 520.724 €

Die Schätzung ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landkreis Harburg

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
4
Zuschläge
2

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.761
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456

Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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