Zum Inhalt springen
Aperlena

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen - Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)

Geschlossen Deutschland Brandenburg Gesundheits- & Sozialwesen

Auftraggeber Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

Eckdaten

Geschlossen
10:00 (UTC+2)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Frist war
  3. Frist war
  4. Frist 42 Tage offen
  5. Vergeben ausstehend
Zur amtlichen Bekanntmachung Ausschreibung beobachten

Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen externen Auftragnehmer mit der vorläufigen Unterbringung und der migrationsspezifischen sozialen Betreuung von Geflüchteten an zwei Standorten in Potsdam. Los 1 umfasst die Unterkunft David-Gilly-Str. 5 und das WV Peter-Huchel-Str. 4 (14469 Potsdam), Los 2 die GU Handelshof 20 (14478 Potsdam). Grundlage sind das Landesaufnahmegesetz (LAufnG, insbesondere §§ 10 und 12) sowie die zugehörigen Durchführungs- und Erstattungsverordnungen. Der Personenkreis ergibt sich überwiegend aus § 4 LAufnG; in Einzelfällen sind auch andere einschlägige Personen möglich. Details stehen in den losspezifischen Unterlagen und Leistungsbeschreibungen.

Beschreibung

1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden. 3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt an 2 Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die organisatorisch zu einer Unterkunft zusammengefasst werden. Die Bezeichnung Unterkunft bezieht sich im Folgenden auf beide Standorte, sofern nichts anderes bestimmt ist. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 2-geschossige ehemalige Krankenhauscontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 79 Personen, die seit dem Jahr 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete genutzt wird. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.144 m². In den Bewohnerzimmern für 2-4 Personen gibt es jeweils eigene Sanitärzellen mit WC und Dusche. Auf beiden Etagen gibt es je eine Gemeinschaftsküche sowie einen Gemeinschaftsraum und Büroflächen (siehe Anlage A1 - Objektbeschreibung David-Gilly-Str. 5). Im Erdgeschoss befindet sich ein kleiner Lagerraum für den Betreiber. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein 80 Liter Kühlschrank ohne Gefrierfach. Ein Aufzug ist nicht verbaut, die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über ein Treppenhaus. Im Erdgeschoss und dem Obergeschoss stehen dem Auftragnehmer Lagerräume zur Verfügung. Bedingt durch die Containerbauweise gibt es kein Kellergeschoss. Die Bodenbeläge bestehen durchgängig aus Linoleum bzw. Kunststoff. Es gibt einen Spielplatz der durch den kommunalen Immobilienservice (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam gewartet wird. Die Unterkunft verfügt im Außenbereich über 5 Boxen für jeweils einen Kinderwagen und Stellplätze für Fahrräder in ausreichender Anzahl. Der Standort David-Gilly-Str. 5 verfügt über zwei Waschmaschinenräume mit je 2 Waschmaschinen und 2 elektrischen Trocknern. Im Außenbereich wurde ein kleiner Bewohnergarten angelegt. Aktuell verfügt der Standort David-Gilly-Str. 5 über 2 Küchen mit je 3 E-Herden und Edelstahlarbeitsflächen. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Die Unterkunft ist nicht barrierefrei und verfügt über keine Aufzuganlagen. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Gebäude wurde durch den aktuellen Betreiber zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Internetzugängen eine WLAN Anlage verbaut. Aktuell sind rund 60 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 21 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt überwiegend aus afrikanischen Herkunftsländern. 3.2 Standort 2 - Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam Der Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Mehrfamilien-Wohnungsbau zur Unterbringung von bis zu 69 Personen in 17 einzelnen Wohnungen. Eine weitere 2- Zimmerwohnung im Erdgeschoss ist für die Bedarfe des Betreibers als Büro und Beratungsraum vorgesehen. Der Wohnungsverbund befindet sich seit Mitte 2022 in Nutzung. Im Haus gibt es keine anderen Nutzer/Mieter. Die Gesamtnutzfläche des Standortes Peter-Huchel-Str. 4 beträgt ca. 904 m², die sich auf 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen, sowie eine 4-Zimmer-Wohnung verteilen (siehe Anlage A2 - Grundriss Peter-Huchel-Str. 4). Die Wohnungen sind zusätzlich zum Mobiliar jeweils mit eigenen Küchen und je einer Waschmaschine ausgestattet. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 3 Wohnungen sind für die Nutzung mit Rollstühlen bzw. Gehhilfen/ Rollatoren ausgelegt. Die Landeshauptstadt Potsdam plant eine entsprechende Belegung. Das Gebäude ist vollunterkellert und verfügt über einen Aufzug. Die Nutzung der Kellerräume liegt in der Verantwortung des Betreibers. Der Betreiber kann die Kellerräume als Lager nutzen bzw. den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stellen. Die Wohnungen wurden durch den vorherigen Betreiber mit Küchen und Inventar inkl. Waschmaschinen ausgestattet, die in den Wohnungen verbleiben. Die Internetversorgung erfolgt aktuell mit Unterstützung des Betreibers in Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell sind rund 50 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 18 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt aus diversen Herkunftsländern des arabischen und osteuropäischen Raumes.; 3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam, die im Folgenden als Unterkunft bezeichnet wird. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die LHP zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Handelshof 20 (ehemals Hausummer 18) befindet sich in einem Industriegebiet im Südosten Potsdams. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen ursprünglich als Bürogebäude genutzten Plattenbau aus den 1980er Jahren (WBS-70-Typenplattenbau). Das 3-geschossige Hauptgebäude verfügt über eine Netto-Geschossfläche von 1.778,09 m² einschließlich eines Anbaus. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume, ein Waschmaschinenraum mit 4 Waschmaschinen und 4 elektrischen Trocknern sowie Bewohnerzimmer. In jedem Geschoss befinden sich neben den Bewohnerzimmern (meist 4-Bett-Zimmer) ein gemeinschaftlich nutzbarer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche mit je 5-6 E-Herden. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume des Trägers (Büro, Besprechungsraum etc.). Pro Etage gibt es einen Sanitärtrakt. In der derzeitigen Aufteilung befinden sich WCs für männliche Bewohner im EG und im 2. OG, Duschen für männliche Bewohner nur im 2. OG. Die Obergeschosse werden über ein zentrales Treppenhaus erschlossen, dass als 1. Rettungsweg dient. Über einen außen am östlichen Gebäudeteil errichteten Treppenturm, der über die Küchenfenster erreichbar ist, wird ein 2. Rettungsweg eröffnet. Ein Aufzug existiert nicht. Im Gebäude ist eine WLAN Anlage verbaut, die im Eigentum des derzeitigen Betreibers steht. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Anbau befinden sich Lager- und Abstellräume sowie eine kleine Hausmeisterwerkstatt. Die Zufahrt zur Unterkunft erfolgt von der öffentlichen Straße Handelshof. Die Unterkunft verfügt nur über ein kleines Außengelände auf der Straßenseite. Auf der straßenabgewandten Seite am westlichen Gebäudegiebel befindet sich eine kleine Spielfläche ohne Geräte. Nähere Informationen zur Größe und Lage der Räume in der Unterkunft können der Anlage A (Anlage A - Übersicht Standort Handelshof 20) entnommen werden. Die Unterkunft befindet sich seit 2016 in Nutzung und ist baurechtlich für eine Belegung mit bis zu 136 Personen zugelassen. Durchschnittlich ist die Unterkunft mit 100 Personen belegt. Aktuell sind in der Unterkunft 24 minderjährige Personen im Familienverbund untergebracht. Herkunftsländer der Bewohnerschafts sind hauptsächlich die Ukraine, Syrien und Afghanistan.

2 Lose

Los 1
Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 und Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4
Los 2
Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20
Wie Angebote bewertet werden
Preis: 50 Prozent; Leistungsqualität (Bieterkonzept): 50 Prozent
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren nicht als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Einen Fehler in dieser Bekanntmachung melden

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Tagen

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
87
Zuschläge
26

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
19
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
16%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
11%

Auf Grundlage von 19 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,2
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
4%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

4 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen
1.615
Median der offenen Bekanntmachungen
768.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Gesundheits- & Sozialwesen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
523
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
390

Auf Grundlage von 670 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Vor dem Angebot lesen
    Angebotsfrist
    War: 13. September 2026, 22:00
    Jetzt: 14. September 2026, 08:00 1 Tag später
  2. Sofort handeln
    Angebotsfrist
    War: 14. September 2026, 00:00
    Jetzt: 14. September 2026, 00:00 1 Tag früher
    Leistung und Kriterien
    Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.

Folgen Sie dieser Ausschreibung, und wir mailen Ihnen jede Änderung sofort. Konto erstellen

Ähnliche Ausschreibungen

Jetzt offen

Früher vergeben

Verpassen Sie keine Ausschreibung wie diese

25 neue Bekanntmachungen für Gesundheits- & Sozialwesen in Deutschland in den letzten 7 Tagen. Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.

Benachrichtigung einrichten

Oder folgen Sie nur dem CPV-Code, Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen: eine E-Mail, wenn neue Ausschreibungen darunter erscheinen, ohne Konto.

Tastaturkürzel

Eine Liste lesen, ohne zur Maus zu greifen. In einem Eingabefeld bleiben die Kürzel stumm.

j
Nächstes Ergebnis
k
Vorheriges Ergebnis
Enter
Ergebnis öffnen
n
Nächste Seite
p
Vorherige Seite
c
Dieses Ergebnis vergleichen
s
Dieses Ergebnis auf die Merkliste setzen
o
Ergebnis in neuem Tab öffnen
x
Dieses Ergebnis beiseitelegen
/
Von jeder Seite aus suchen
Strg K
Von jeder Seite aus suchen
?
Diese Kürzel anzeigen
Esc
Schließen

Verzeichnis

Schließen
Anmelden

Sprache