Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Auftraggeber: Gemeinde Barsbüttel
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Gesundheits- & Sozialwesen (85310000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-des-sozialwesens-durchfuhrungstrager-fur-den-offenen-ganztag-an-den-grundschulen-kirste-7e4f51a6f0
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/207912-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Barsbüttel sucht zum 01.01.2027 einen Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an zwei Grundschulen: die 4-zügige Kirsten Boie Schule mit 367 Schülerinnen und Schülern, davon rund 270 im Offenen Ganztag, und die 3-zügige Grundschule Willinghusen mit 248 Schülerinnen und Schülern, davon 206 im Offenen Ganztag. Der Vertrag mit dem jetzigen Kooperationspartner endet am 31.12.2026. Der Träger koordiniert und führt die Angebote mit eigenem Personal durch und übernimmt Personalmanagement und Verwaltungsbearbeitung. Steigende Teilnehmerzahlen werden erwartet.
02
Beschreibung
Die Kirsten Boie Schule ist eine 4-zügige Grundschule, die seit dem Schuljahr 2015/16 als anerkannte Offene Ganztagsschule geführt wird. Aktuell werden 367 Schülerinnen und Schüler (SuS) in 17 Klassen und einer DaZ-Klasse unterrichtet, wovon derzeit rund 270 SuS die Angebote des Offenen Ganztags nutzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die 3-zügige Grundschule Willinghusen befindet sich im ca. 2 km entfernten Ortsteil Willinghusen und arbeitet seit dem Schuljahr 2014/15 als Offene Ganztagsschule. Aktuell finden 248 SuS in 11 Klassen Platz. Den Offenen Ganztag besuchen hiervon 206 Kinder. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Schulen sind in den letzten Jahren zunehmend aufgewachsen. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung ist mit anhaltend hohen Schülerzahlen zu rechnen. Zudem hat sich die Teilnahmequote am Offenen Ganztag in den letzten Jahren stetig erhöht. Daher ist tendenziell von weiter steigenden Teilnehmerzahlen auszugehen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Kooperationspartner des Offenen Ganztags endet zum 31.12.2026. Die Gemeinde Barsbüttel (nachfolgend Gemeinde) sucht daher zum 01.01.2027 einen Durchführungsträger des Offenen Ganztags (nachfolgend Träger) für beide Grundschulstandorte. Die Durchführungsträgerschaft beinhaltet die Koordination und Durchführung der Offenen Ganztags- und Betreuungsangebote durch eigenes Personal des Trägers, das Personalmanagement und die Verwaltungsbearbeitung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung ihrer Inhalte, Methoden und Angebotsformen erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen gemäß § 6 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchuIG SH), § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und unter Anwendung der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“, sowie der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter (im folgenden „Richtlinie zur Betriebskostenförderung“). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote ergänzen die verlässliche Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen. Sie sollen zu einer kindgerechten Gestaltung und zur Öffnung der Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld beitragen sowie die Situation berufstätiger Eltern/Erziehungsberechtigter oder Alleinerziehender erleichtern.
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. - Fr.) eine verlässliche Betreuung - möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr - 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr - 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr - 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, jan.greve@barsbuettel.landsh.de. Die Termine können zwischen der 19. - 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
390
Auf Grundlage von 670 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
05
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Leistung und Kriterien
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