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Deutschland - Busse für den öffentlichen Verkehr - Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen
Offen
Deutschland
HannoverFahrzeuge & Transportmittel
Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, verhandlungsverfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 29 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 32 Tagen, auf Grundlage von 2.917 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 28 Tage (Median seiner letzten 109 Ausschreibungen).
Er hat keine der 14 Fristen verlängert, die wir ab der Veröffentlichung verfolgt haben.
Deutschland - Busse für den öffentlichen Verkehr - Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen
Auftraggeber: Region Hannover
Land: Deutschland
Frist: 9 Nov 2026, 11:00 (UTC+1)
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Fahrzeuge & Transportmittel (34121100)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-busse-fur-den-offentlichen-verkehr-region-hannover-beschaffung-von-elektrobussen-mit-automatisierter-o-6ca3936ddf
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/702719-2026
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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01
Beschreibung
Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023 das Projekt "ALBUS - Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover" durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027 Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen, sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr. Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen. Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben. Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und notwendige Vertragsdauer geregelt. Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen des Projekts zunächst zwei automatisierte bzw. autonome Elektrobusse verbindlich zu beschaffen. Diese beiden Fahrzeuge bilden grundsätzlich die Mindestabnahmemenge. Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert; der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der Voraussetzung, dass die hierfür vorgesehenen Fördermittel innerhalb des Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden, entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit. Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen die Fahrzeuge nach derzeitigem Stand auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und genehmigungsfähig sein. Die Rahmenvereinbarung soll die Möglichkeit eröffnen, auf technische und genehmigungsrechtliche Entwicklungen während ihrer Laufzeit zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein, die zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen. Unter Berücksichtigung der zwei zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge, deren möglichem Austausch und eines weiteren Abrufs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Niederflur-Linienomnibusse mit einer Länge von ca. 8,30 m bis 12,20 m und einer Breite von ca. 2,40 m bis 2,55 m. Vorgesehen sind insbesondere zwei Einstiegstüren, mindestens ein Rollstuhlplatz, mindestens eine elektrische Rollstuhlrampe, mindestens zwei behindertengerechte Sitzplätze und mindestens 15 Sitzplätze. Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden. Vorgesehen ist ein Zusammenwirken zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber eingesetzten Verkehrsunternehmen. Die Vorbereitung und Durchführung der Erprobung hat unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen, insbesondere der einschlägigen Vorschriften des StVG und der AFGBV sowie der Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden. Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten übernehmen und voraussichtlich Halter der Fahrzeuge sein. Hierzu gehören insbesondere die Beantragung und Aufrechterhaltung einer erforderlichen Erprobungsgenehmigung, die Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw. Durchführung erforderlicher Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Wahrnehmung der für den sicheren Erprobungsbetrieb erforderlichen Aufgaben. Der Auftragnehmer übernimmt ferner die technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten bzw. autonomen Fahrfunktion, stellt die Technische Aufsicht bereit und schult bzw. weist das eingesetzte Fahr- und Sicherheitsfahrpersonal ein. Der operative Fahr- und Betriebsdienst sowie die Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals erfolgen durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG oder ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen. Die abschließende Rollen- und Aufgabenverteilung wird in der Angebotsphase unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen konkretisiert.
02
Bedingungen des Verfahrens
Wie Angebote bewertet werden
Anschaffungspreis der Fahrzeuge und Dienstleistungsentgelte für die Erprobung der Fahrzeuge: 50 Prozent; Lastenheftkonformität - Konstruktion und Ausstattung Bus: 20 Prozent; Lastenheftkonformität - automatisierte oder autonome Fahrfunktionen: 30 Prozent
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber verhandelt die Bedingungen mit den zugelassenen Unternehmen. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 1.714 Zuschläge für Fahrzeuge & Transportmittel (Deutschland).
1 €1,2 Mrd. €
Median der Zuschlaege
440.552 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
264.858 € bis 665.101 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
8%
Auf Grundlage von 51 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
18%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
20251
20261
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Fahrzeuge & Transportmittel - Deutschland
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Fahrzeuge & Transportmittel
4.394
Median der offenen Bekanntmachungen
249.683 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Fahrzeuge & Transportmittel
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.718
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
10%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.631
Auf Grundlage von 3.777 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
37%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
193 neue Bekanntmachungen für Fahrzeuge & Transportmittel in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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