Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze). Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 bezogen werden kann, stehen zunächst im Rahmen einer Zwischenlösung lediglich 54 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze in einer Interims-Einrichtung am Standort Schulstr. 14, 04552 Borna beginnend ab dem 01.01.2026 zu Verfügung. Für den Betrieb dieser KITA (inkl. Interim-Standort) sucht die Stadt einen geeigneten Träger, der den Anforderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (= SächsKitaG), gerecht wird. Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte wird für die Erbringung dieser besonderen sozialen Dienstleistung keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sein, da ihm dieses nach den einschlägigen Vorschriften des sächsischen Landesrechts abgenommen wird. Die Trägerschaft kann nur an einen Betreiber vergeben werden, der den Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG führt. Der Beginn der Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kindertagesstätte durch den zukünftigen Träger, ist demnach für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit soll zunächst 12 Jahre betragen. Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Die Räumlichkeiten der zweigeschossigen KITA verfügen über eine Gesamtfläche von ca. 1.400 qm. Vorgesehen sind drei Gruppenbereiche Kinderkrippe und vier Gruppenbereiche Kindergarten. Für jeden Gruppenbereich werden Garderoben vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Schlafräume, einen Mehrzweckraum, eine Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräume sowie eine Ausgabeküche für 110 Kinder. Die Ausgabeküche wird seitens der Stadt dem Träger der KITA genauso wie das weitere Mobiliar zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich der KITA sind zahlreiche Spielanlagen, z.B. ein Sandspiel mit Matschanlage, vorgesehen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna. Für die Anmeldung in der Kindertageseinrichtung steht das digitale Anmeldeportal LITTLE BIRD zur Verfügung. Die Antragsteller erhalten über ihre Registrierung und die Verfügbarkeit des Platzes über das Portal die entsprechende Information. Die Elternbeiträge vereinnahmt der Träger der KITA. Der Träger der Einrichtung zahlt die Nebenkosten selbstständig. Er stellt diese für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Kosten - anteilig - der Großen Kreisstadt Borna im Rahmen der jeweiligen Betriebskostenabrechnung in Höhe der nicht gedeckten Aufwendungen in Rechnung. Indessen sind etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen für den Betrieb der KITA, wie Schließdienst, Hausmeister und Objektreinigung, selbstständig zu beauftragen. Auch die Verpflegung der Kinder bzw. das Essenscatering liegt im Verantwortungsbereich des zukünftigen Trägers der Einrichtung. Die Öffnungszeiten der KITA sind entsprechend des § 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna an die Öffnungszeiten der Stadt angelehnt. In der Regel wochentags von 06:00 bis 17:00 Uhr, während der Schulzeit und während der Ferien. Schließzeiten und pädagogische Tage legt der Träger selbstständig fest. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 258 Zuschläge für Gesundheits- & Sozialwesen (Deutschland).
3 €34,9 Mio. €
Dieser Zuschlag
4,4 Mio. €
Median der Zuschlaege
880.000 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
324.352 € bis 2,7 Mio. €
Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
387
Auf Grundlage von 667 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an DRK Kinder und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbHJul 2026
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