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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Betreuung in Tagesstätten - Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung

Geschlossen Deutschland Hannover Gesundheits- & Sozialwesen

Auftraggeber Gemeinde Wennigsen (Deister)

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt, die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie die Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend am 01.08.2026, an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner zu vergeben. Aufgrund des Rechtsanspruchs nach SGB VIII und dem Ganztagsförderungsgesetz haben Kinder von der ersten bis zur fünften Klassenstufe Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen pro Woche, mit bis zu vier Wochen Schließzeit in den Ferien. Die Gemeinde erfüllt diese Aufgabe als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit dem Land Niedersachsen.

Eckdaten

Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen Anzahl Schüler*innen: rd. 220 Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen Anzahl Schüler*innen: rd. 356 Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsisch
Originaltext
Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb, der Betreuung in den Randzeiten während des Schulbetriebs und in den Ferien sowie der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend am 01.08.2026 an zwei Grundschulen. Für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Land Niedersachsen sowie dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Für die Ferien- und Randzeitenbetreuung werden pro Grundschule bilaterale Verträge zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Kooperationspartner geschlossen. Mit Ablauf des 31.07.2026 werden die Betreuungsleistungen der bisher bestehenden Horte der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingestellt und durch den Ganztag sowie die Ferien- und Randzeitenbetreuung entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ab 01.08.2026 ersetzt. Dem künftigen Kooperationspartner wird anheimgestellt, den (in der Anlage Los 2 - tabellarische Personalübersicht Hort Wennigsen) aufgeführten Beschäftigten der Gemeinde Wennigsen (Deister) ein Angebot zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftragnehmer zu unterbreiten. Dies stellt keine Verpflichtung i.S.d. Ausschreibung dar. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los 1: Grundschule Bredenbeck, Schulstraße 14, 30874 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 220, Anzahl Klassen: 11 Los 2: Grundschule Wennigsen, Argestorfer Straße 4, 30974 Wennigsen, Anzahl Schüler*innen: rd. 356, Anzahl Klassen: 16 Vertragsbeginn ist jeweils der 01.08.2026, wobei der Beginn der Betreuungsleistungen für die Ferien und die damit verbundenen Randzeiten der 01.08.2026, für die Betreuung im Schulbetrieb mit den damit verbundenen Randzeiten der Beginn des Schuljahres nach den niedersächsischen Sommerferien ist (13.08.2026). Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt jeweils ein Jahr (Schuljahr) und endet erstmalig mit Ablauf des 31.07.2027. Es besteht eine viermalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr (Schuljahr). Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 % aus dem Preis und zu 70 % aus der Qualität zusammen. Die konkrete Gewichtung sowie die detaillierten Kriterien zur Bewertung der Qualität werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Gemeinde Wennigsen (Deister)

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
31
Zuschläge
15
insgesamt vergeben
7,7 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
15
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
20%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
7%

Auf Grundlage von 15 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
8%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen
1.629
Median der offenen Bekanntmachungen
797.701 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Gesundheits- & Sozialwesen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
523
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
390

Auf Grundlage von 670 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Leistung und Kriterien
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