Deutschland - Betankung von Fahrzeugen - Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge der WSV
Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn (Fachstelle Maschinenwesen Südwest)
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Unterstützende Transportdienste (63712600)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-betankung-von-fahrzeugen-errichtung-und-betrieb-von-ladeeinrichtungen-fur-e-fahrzeuge-der-wsv-7431fa4e3e
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/113334-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Fachstelle Maschinenwesen Suedwest beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn elektrifiziert die Fahrzeugflotte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). An rund 345 Liegenschaften sollen bestehende Ladeeinrichtungen betrieben und zusätzliche errichtet werden. Gegenstand dieses Loses sind Planungsleistungen sowie die Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur für Installation, Betrieb und Steuerung der Ladeeinrichtungen. Dazu gehören Projektmanagement, Kick-off-Meetings und Rolloutplanung, Bestandsaufnahme, Grobkonzept mit Standorttermin, finale Planung und Errichtung. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend dem genannten Vergabeverfahren beteiligen.
02
Beschreibung
Fachstelle Maschinenwesen Südwest beim Wasserstraßen- u. Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn verfolgt das Ziel die Fahrzeugflotte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes („WSV“) zu elektrifizieren. Dafür ist es erforderlich, auf bundesweit ca. 345 Liegenschaften den Betrieb bestehender Ladeeinrichtungen zu übernehmen und (in deutlich größerem Umfang) zusätzliche Ladeeinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Diese Ladeeinrichtungen sollen in erster Linie der betrieblichen/dienstlichen Nutzung durch E-Fahrzeuge der WSV dienen; in zweiter Linie ist aber auch möglich, dass Mitarbeitende oder Besuchende die Ladeeinrichtungen nutzen. Die Auftraggeberin vergibt daher in mehreren Losen die folgenden Leistungen: - Planung und Errichtung der (den Ladeeinrichtungen) vorgelagerten Infrastruktur (vier Regionallose), - Installation der Ladeeinrichtungen und Betrieb der vorhandenen und neuen Ladeinfrastruktur (ein bundesweites Los). Wesentlich für den Projekterfolg sind dabei auch die Abstimmungen und Kommunikation zwischen den Auftragnehmern der Regionallose (Los 1 - 4) und dem Auftragnehmer des bundesweiten Loses (Los 5).
Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Planungsleistungen sowie die Errichtung von vorgelagerter Infrastruktur, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladeeinrichtungen notwendig ist, an den in Vertragsanlage 1: ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers teilen sich in die folgenden Arbeitspakete auf: - Sicherstellung eines übergreifenden Projektmanagements (Arbeitspaket 1), - Durchführung von Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung (Arbeitspaket 2), - Durchführung einer Bestandsaufnahme (Arbeitspaket 3), - Erstellung eines Grobkonzepts und Durchführung eines Standortstermins zur Validierung des Grobkonzeptes je Liegenschaft (Arbeitspaket 4), - Finale Planung der vorgelagerten Infrastruktur (Arbeitspaket 5), - Errichtung der vorgelagerten Infrastruktur (LIS) (Arbeitspaket 6) und - Übergabe, insbesondere Abnahme der vorgelagerten Infrastruktur, und Dokumentation (Arbeitspaket 7). Die einzelnen Arbeitspakete werden insbesondere in Vertragsanlage 3 ("Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Errichtung") näher ausgeführt. Zudem benennt der Auftragnehmer eine zentrale Ansprechperson (Projektansprechpartner) spätestens bis zum Kick-off-Meeting, die für sämtliche Kommunikation mit dem von der Auftraggeberin benannten zentralen Ansprechpartner verantwortlich ist. Der Auftragnehmer übersendet einen monatlichen Bericht über den Projektfortschritt während der Vertragslaufzeit; der Fortschrittsbericht ist jeweils bis zum Ablauf eines Monats an die Auftraggeberin sowie den seitens der Auftraggeberin ausgewählten Betreiber der vorgesehenen Ladeeinrichtungen (Los 5) zu übergeben.; Gegenstand dieses Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme sowie der Betrieb und die Stromversorgung von Ladeeinrichtungen für Elektromobile sowie der Betrieb der vorgelagerten Infrastruktur an den in Vertragsanlage 1 ("Liegenschaften") benannten Liegenschaften der Auftraggeberin. Daneben ist Vertragsgegenstand die fortlaufende Übersendung eines Fortschrittsreportings und die vorgelagerte Durchführung eines Kick-off-Meetings und Erstellung einer Rolloutplanung. Errichtung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet,Ladeeinrichtungen auf den Liegenschaften der Auftraggeberin zu installieren. Die Installation umfasst die Montage der Ladeeinrichtungen sowie deren Anschluss an die elektrotechnische Infrastruktur und an ein IT-Backend des Auftragnehmers. Die Liegenschaften und die Anzahl der Ladeeinrichtungen verteilen sich dabei wie folgt auf insgesamt vier Lose: - Los 1 (WSA 801, 802, 803, 804 und 813): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. 481 Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 2 (WSA 806, 808, 812 und 814): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. 374 Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 3 (WSA 807, 809, 810 und 811): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. [451] Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben - Los 4 (WSA 805, 815, 816 und 817): Errichtung der vorgelagerten Ladeinfrastruktur für ca. [584] Ladepunkte (LP) bis zum 30.06.2029, in möglichst gleichmäßig großen Jahresscheiben Der Auftragnehmer führt die Installation der Ladeeinrichtungen entsprechend der Spezifikationen gemäß der Funktionalen Leistungsbeschreibung Errichtung und Betrieb aus. Die Ladeeinrichtungen müssen den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Nach Abschluss der Installation der Ladeeinrichtung prüft der Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit der Ladeeinrichtungen. Maßstab ist dabei, dass der Betrieb nach den vertraglichen Vorgaben uneingeschränkt möglich ist. Das Eigentum an den Ladeeinrichtungen geht spätestens mit deren Inbetriebnahme auf den Bund über. Betrieb: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Ladeeinrichtungen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Insbesondere müssen die Ladeeinrichtungen während der Vertragslaufzeit mit offenen Schnittstellen und Standardprotokollen arbeiten. Der Betreiber ist zudem für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Erneuerung der Ladeeinrichtungen im Rahmen des Standes der Technik verantwortlich; dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Beseitigung von Störungen und Schäden an den Ladeeinrichtungen. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom sowie der Strom für Umgebungseinrichtungen nach dem zu schließenden Vertrag muss aus erneuerbaren Energien stammen (Ökostrom). Dies ist erfüllt, wenn der Lieferant des Stroms für die zum Ladevorgang erforderlichen Strommengen einen Herkunftsnachweis gemäß § 3 Nr. 29 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beim Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts entwertet. Die Anforderungen an den Betrieb werden in der Funktionalen Leistungsbeschreibung Errichtung und Betrieb spezifiziert.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn (Fachstelle Maschinenwesen Südwest)
Deutschland
Bekanntmachungen im Register
3
04
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Unterstützende Transportdienste
437
Median der offenen Bekanntmachungen
602.533 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Unterstützende Transportdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
120
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
107
Auf Grundlage von 136 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
8%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
05
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Leistung und Kriterien
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