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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 3 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Beschaffungsberatung - Rahmenvereinbarung Beschaffungsberatung und Vergabedienstleistungen für Fahrzeuge und Ausstattungen für den Katastrophenschutz des Landes Baden-Württemberg

Geschlossen Deutschland Stuttgart Unternehmensdienstleistungen

Auftraggeber Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg

Eckdaten

Geschlossen
13:00 (UTC+2)
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Frist 10 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend
Zur amtlichen Bekanntmachung Ausschreibung beobachten

Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für Beschaffungsberatung und Vergabedienstleistungen für Fahrzeuge und Ausstattungen für den Katastrophenschutz aus. Der Auftragnehmer führt Markterkundungen zum Stand der Technik durch, erstellt Leistungsbeschreibungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe des Katastrophenschutzes, erarbeitet Vorschläge für Eignungs- und Zuschlagskriterien, bearbeitet Bewerber- und Bieterfragen sowie Rügen einschließlich Rügeantwortschreiben, wertet Teilnahmeanträge und Angebote aus und erstellt Vergabevermerke und Vorabinformationen. Optional umfasst der Auftrag Unterstützung bei Baubesprechungen, Baumusterabnahmen, Güte- und Abnahmeprüfungen sowie in der Gewährleistungsphase. Rechtsberatung ist nicht Teil des Auftrags. Die Leistungen werden einzeln nach Abruf beauftragt, ohne Anspruch auf Abruf.

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Beschaffungsberatung und Vergabedienstleistungen für Fahrzeuge und Ausstattungen für den Katastrophenschutz Baden-Württemberg. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister, der ihn bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Ausstattungen für den Katastrophenschutz unterstützt. Der Auftragnehmer muss insbesondere die folgenden vorwiegend technischen Leistungen erbringen, wobei die rechtliche Bewertung und Entscheidung beim Auftraggeber verbleibt: - Durchführung von Markterkundungen zu den zu beschaffenden Fahrzeugen und Ausstattungen für den Katastrophenschutz, insbesondere in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik und die technischen Möglichkeiten - Erstellen von Leistungsbeschreibungen unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und der besonderen Bedarfe des Katastrophenschutzes - Erarbeiten von Vorschlägen für Eignungs- und Zuschlagskriterien, einschließlich technischer Bewertungskriterien - Bearbeiten von technischen Bewerber-/Bieterfragen - Bearbeiten von Rügen, insbesondere Erstellen von Rügeantwortschreiben - Auswertung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten sowie Erarbeiten von Vergabevorschlägen zur Auftragsvergabe - Erstellen von Vorabinformationsschreiben - Erstellen von Vergabevermerken - Beratung in Nachprüfungsverfahren Darüber hinaus muss der Auftragnehmer den Auftraggeber optional auf jeweiligen Abruf nach dem jeweiligen Zuschlag im Beschaffungsprozess unterstützen und begleiten, zum Beispiel bei Baubesprechungen, Baumusterabnahmen, Güteprüfungen und Abnahmen und ggf. auch in Bezug auf die Gewährleistungsphase nach Abnahme. Rechtsberatungsleistungen sind vom Auftrag nicht umfasst. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die konkret zu erbringenden Leistungen sowie deren Fristen legt der Auftraggeber individuell in jedem Einzelauftrag fest. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren. Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelauftrag ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige weitere besondere Leistungen zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung hat in Bezug auf die nicht-optionalen Leistungen gemäß § 21 Abs. 6 VgV eine Höchstlaufzeit von vier Jahren ab Beginn der Leistungen. Soweit der Auftraggeber die optionalen Leistungen abruft, gelten die Konditionen der Rahmenvereinbarung für die bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit erteilten Einzelaufträge bis zu deren abschließender Bearbeitung durch den Auftragnehmer auch nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung fort. Die Höchstmenge der im Rahmen der Rahmenvereinbarung erwarteten Leistungen beläuft sich auf bis zu insgesamt 500 Fahrzeuge und Ausstattungen, die der Auftraggeber bei jedem Einzelauftrag im Rahmen von Einzelaufträgen gebündelt abrufen kann.

Bedingungen des Verfahrens

Wie Angebote bewertet werden
Preis: 50 Prozent; Qualität: 50 Prozent
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren nicht als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 3 Tagen

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
2

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Unternehmensdienstleistungen
4.450
Median der offenen Bekanntmachungen
220.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Unternehmensdienstleistungen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.121

Auf Grundlage von 2.719 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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