Deutschland - Bautechnische Beratung - Technische Beratungsleistungen im Hochbau für die WSV-Liegenschaften
Auftraggeber: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71315200)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-bautechnische-beratung-technische-beratungsleistungen-im-hochbau-fur-die-wsv-liegenschaften-6677c9eaf4
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/482616-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Vergeben werden technische Beratungsleistungen im Hochbau für die Liegenschaften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Ziel ist die Sanierung und Modernisierung der dort vorhandenen Gebäude im Rahmen einer zusammengefassten und nachhaltigen Maßnahme, um die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Bundeswasserstraßen sicherzustellen. Zu berücksichtigen sind gesetzliche Vorgaben des Bundes, insbesondere die Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB) gemäß Gebäudeenergiegesetz, sowie Barrierefreiheit, Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Digitalisierung, Informationssicherheit und die Optimierung der Betriebs- und Geschäftsprozesse. Gefordert ist eine ganzheitliche Liegenschaftsentwicklung, bei der die Betriebs- und Geschäftsprozesse während der Sanierungs- und Bauphasen aufrechterhalten werden. Neubauten im Hochbau der WSV sind klimaneutral zu planen, und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist sinngemäß anzuwenden.
02
Beschreibung
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Erhaltung der Verfügbarkeit der Bundeswasserstraßen ist es Ziel, die einzelnen Liegenschaften der WSV mit den darauf befindlichen Gebäuden im Rahmen einer zusammengefassten und nachhaltigen Maßnahme zu sanieren und zu modernisieren. Hierbei sind neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Bundes (Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB)) auch allgemeine Anforderungen, wie Barrierefreiheit, Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Digitalisierung und Informationssicherheit, Optimierung der Be-triebs-/Geschäftsprozesse sowie grundlegende Planungsthemen, die im Rahmen der Sanierung und/oder Modernisierung zu berücksichtigen sind, umzusetzen. Ganzheitliche Liegenschaftsentwicklung: Durch eine ganzheitliche Betrachtung soll eine zeitgemäße und in den Betriebs- und Geschäftsprozessen optimierte Liegenschaft für die Nutzenden geschaffen werden. Neben dieser ganzheitlichen Betrachtung gilt es ebenfalls, die komplexen technischen Anforderungen und Abhängigkeiten des Betriebs- und Geschäftsprozesses während der Sanierungs- und Bauphasen zu berück-sichtigen und aufrecht zu halten. Klimaneutrales und nachhaltiges Bauen: Gemäß der Erlasslage der Bundesregierung sind die Neubauten im Hochbau der WSV klimaneutral zu planen und zu bauen. Die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) der Bundesregierung sind für alle relevanten Gebäude zu erfüllen (siehe Anlage C14 und C15), die dem § 2 Gebäudeenergiegesetz unterfallen. Ebenso sollen die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) auch für Bestandsgebäude angewandt werden. Dabei ist auch ein besonderes Augenmerk auf die funktionale, technische und energetische Verbesserung des Gesamtgebäudebestands zu richten, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie sowohl bei der Instandhaltung als auch im Hinblick auf den Betrieb der Gebäude deutlich zu reduzieren. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist sinngemäß für die auf der Liegenschaft vorhandenen Gebäude/Objekte anzuwenden. Für Neubauten soll mind. das Prädikat „Silber“ mit Zertifizierung gem. BNB erreicht werden. Auch die zu sanierenden Bestandsgebäude sollen nach der BNB-Systemvariante Bürogebäude (BNB_B) mit den Modulen Komplettmodernisierung (BK) sowie Nutzen und Betreiben (BB) das Prädikat „Silber“ erreichen. Aufrechterhaltung des Betriebs: Bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahme(n) sind die funktionellen Anforderungen aus dem Betrieb der Liegenschaft zu beachten und zu berücksichtigen. Der Ersatzneubau sowie die Sanierungen der Bestandsgebäude müssen bzw. sollen im laufenden Betrieb realisiert werden. Die Arbeitsfähigkeit der Liegenschaft ist während der gesamten Projektlaufzeit (insb. in der Bauphase) durch geeignete Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Dabei können bei Bedarf und Erfordernis auch bauzeitliche Provisorien außerhalb der Liegenschaften geprüft werden. Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Los 1 wird ein Rahmenvertrag gemäß § 21 VgV mit maximal 5 Bietern geschlossen. Die Vergabe konkreter Leistungen erfolgt im Anschluss bedarfsbezogen durch Einzelabrufe. Die Einzelabrufe werden über Mini-Wettbewerbe unter den am Rahmenvertrag beteiligten Auftragnehmern durchgeführt. Alle Rahmenvertragspartner werden im Bedarfsfall zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Aufforderung enthält sämtliche für die Angebotsabgabe erforderlichen Informationen, insbesondere zu den spezifischen Leistungsanforderungen sowie dem vorgesehenen Leistungszeitraum. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage der in den gesonderten Vergabebedingungen der Mini-Wettbewerbe (Anlage A-02.1) festgelegten Zuschlagskriterien und unter Berücksichtigung der im jeweiligen Mini-Wettbewerb eingereichten Angebote. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.; Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
24%
Auf Grundlage von 25 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
202513
202610
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
9.090
Median der offenen Bekanntmachungen
320.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.986
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.448
Auf Grundlage von 12.358 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an Finest System GmbH; HTP Ingenieur GmbH & Co. KG; TLD Planungsgruppe GmbH; TCE Tuschinsky consulting engineering Ingenieurgesellschaft mbH; IfG Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik GmbH & Co. KG
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