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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze - Rahmenvereinbarung für Bau- und Materialleistungen zum Auf- und Ausbau von TK-Infrastruktur

Geschlossen Deutschland Oberbayern Bauarbeiten

Auftraggeber G.E.R.N. GmbH

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die G.E.R.N. GmbH vergibt Bau- und Materialleistungen für ihr Breitbandbauvorhaben in den Gemarkungen der Stadt Geisenfeld. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung für Bauarbeiten gemäß § 4a EU VOB/A vergeben und betrifft den 2. Ausbauabschnitt des Vorhabens. Geplant ist die sukzessive Erschließung mit einem Glasfasernetz mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 1 Gbit/s im Download in mehreren Ausbauclustern und Bauphasen. Die G.E.R.N. GmbH verantwortet Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur für ihre öffentlichen Gesellschafter. Für aktive Komponenten, Betrieb, Telefonie- und Internetangebote für Endkunden sowie Kundenservice, Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist ein bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner zuständig. Das Vorhaben wird unter dem Förderprogramm Gigabit 2.0 mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

Beschreibung

Mit der gegenständlichen Vergabe wird die Erbringung der notwendigen Bau- und Materialleistungen zur Realisierung des Breitbandbauvorhabens im 2. Ausbauabschnitt in den Gemarkungen der Stadt Geisenfeld auf Grundlage eines Bauvertrags als Rahmenvereinbarung beauftragt. Aufgabenstellung der G.E.R.N. GmbH ist die sukzessive bauliche Erschließung mit einem Glasfasernetz mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 1 Gbit/s im Download in mehreren Ausbauclustern. Die G.E.R.N. GmbH verantwortet die Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur für deren öffentliche Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten, den Betrieb der Breitbandinfrastruktur nebst Dienstleistungsangebot (Telefonie und Internet) für Endkunden sowie den Kundenservice, die Störungsbeseitigung und die Instandhaltung ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Erschließung erfolgt sukzessive in mehreren Ausbauclustern und verschiedenen Bauphasen. Nachdem Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. „dunkelgraue Flecken“) zwischenzeitlich förderfähig geworden sind, hat die G.E.R.N. GmbH - nach Durchführung eines weiteren Markterkundungsverfahrens und Ableitung der förderfähigen Adressen unter dem Bundeförderprogramm Gigabit 2.0 - einen Antrag auf weitere Zuwendungen des Bundes für ein weiteres Betreibermodell nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31. März 2023 sowie zur Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Freistaat Bayern gestellt. Dieser Antrag wurde mit vorläufigen Bewilligungsbescheid positiv beschieden. Mit der gegenständlichen Vergabe wird die Erbringung der notwendigen Bau- und Materialleistungen zur Realisierung des Breitbandbauvorhabens im 2. Ausbauabschnitt auf Grundlage eines Bauvertrags als Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A beauftragt. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens werden für die nach dem einschlägigen Förderprogramm ca. 1.784 als sog. dunkelgraue Flecken förderfähig identifizierten Adressen in Geisenfeld neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Auftraggebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Zudem sollen 1.229 nicht-förderfähige Adressen im Eigenausbaugebiet im Rahmen des Zulässigen ebenfalls erschlossen werden. Zur Finanzierung werden ausschließlich Eigenmittel des Auftraggebers eingesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht zum Ausbau der nicht-förderfähigen Adressen verpflichtet ist. Die Verteilung der jeweiligen Adressen können der Anlage 1 zu Teil C („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) entnommen werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Anlagenkonvolut 2 zu Teil F der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Bauvertrag als Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“. Der Bauvertrag als Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A bildet die Grundlage für den sukzessiven Einzelabruf zur baulichen Realisierung des 2. Bauabschnitts. Die Mindestabnahme von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist die bauliche Erschließung der förderfähigen Adressen in den sog. dunkelgrauen Flecken. Die Höchstabnahme von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist die bauliche Erschließung der förderfähigen Adressen und der nicht-förderfähigen Adressen mit zusätzlichen 30 Prozent an Adressen. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichende Flexibilität für zusätzliche Erschließungsmaßnahmen die infolge z.B. des Ausweises von Neubaugebieten, Schließung von Baulücken, Möglichkeiten der Mitverlegung mit anderen Spartenträgern etc. sinnvoll für die Zielsetzung einer möglichst flächendeckenden Erschließung sein können.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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G.E.R.N. GmbH

Deutschland

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
19.866
Median der offenen Bekanntmachungen
534.464 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Bauarbeiten

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.348
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.989

Auf Grundlage von 27.245 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,3
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
7%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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