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Deutschland - Bauarbeiten - Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung startet eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien Fokus auf Arbeitsplätze und Trainingsmaßnahmen für den lokalen Arbeitsmarkt mit einer Zusatzperspektive auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland
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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Bauarbeiten - Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung startet eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien Fokus auf Arbeitsplätze und Trainingsmaßnahmen für den lokalen Arbeitsmarkt mit einer Zusatzperspektive auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland
Auftraggeber: Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH - Fazilität Investitionen für Beschäftigung
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-bauarbeiten-die-fazilitat-investitionen-fur-beschaftigung-startet-eine-wettbewerbsrunde-in-ghana-senega-1488e92901
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/207030-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort; zusätzlich kann eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragt werden, die am lokalen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Gefördert werden vier Projektarten: gemeinwohlorientierte Projekte ohne Einnahmen bis zu 90 % der Kosten, mit Einnahmen bis zu 75 %, gewinnorientierte Projekte mit Arbeitsplätzen außerhalb des Unternehmens bis zu 35 % und im eigenen Unternehmen bis zu 25 %. Zuschüsse ab 800.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. Juni 2026.
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Beschreibung
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Bewerbungsfrist ist der 1. Juni 2026. Im Mittelpunkt dieser Wettbewerbsrunde steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort (Komponente „Schaffung von Arbeitsplätzen“). Zusätzlich können Antragsteller eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Die Komponente “Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterstützt Investitionen, die nachhaltige Beschäftigung in den Partnerländern schaffen und Investitionshemmnisse abbauen. Dazu gehören beispiels- weise Investitionen in Produktionsanlagen, Ausrüstung, Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit dem geplanten Beschäftigungsprojekt. Die Wettbewerbsrunde sieht Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor: 1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten. 2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten. 3. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten. 4. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze im Unternehmen des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten. Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen. Neu in 2026: Zusätzlich zum Zuschuss für die Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen. Diese zielen darauf ab, die Qualität der Ausbildung für Fachkräfte zu verbessern, primär mit Fokus auf den nationalen Arbeitsmarkt, jedoch mit einer zusätzlichen Perspektive auf potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Während die Komponente zur Schaffung von Arbeitsplätzen allen Branchen offensteht, konzentriert sich diese Teilkomponente auf folgende Sektoren: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Metall- und Elektroindustrie, Bildungs- und Sozialwesen, Lebensmittelverarbeitung, Transport und Logistik, IT sowie das Hotel- und Gastgewerbe. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise den Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die auf die jeweiligen Arbeitsmarktbedürfnisse ausgerichtet sind. Projektvorschläge, die diese Komponente enthalten, werden im Bewertungs- verfahren bevorzugt behandelt. Der Bewerbungsprozess: Anträge für Projekte in Ghana, Senegal und Tunesien können vom 20. März bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen, die im Detail evaluiert werden. Erfolgreichen Antragstellern wird ein Zuschussvertrag angeboten. Die Wettbewerbsbedingungen sind online verfüg- bar: invest-for-jobs.com/en/ife-download-center Die IFB hat ein Helpdesk für Fragen zum Bewerbungsprozess und den Zuschussbedingungen eingerichtet. Es kann erreicht werden unter: helpdesk-ife@invest-for-jobs.com Darüber hinaus können Anfragen auch an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com gesendet werden. Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 2. April, 23. April, 7. Mai und 21. Mai 2026 in englischer Sprache sowie am 1. April, 22. April, 6. Mai und 20. Mai 2026 in französischer Sprache statt. Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite: invest-for-jobs.com/en/call-for-proposals-march-april-2026 Dort finden Sie auch den Zugang zu der Bewerbungsplattform. Für weiterführende Informationen zur IFB: invest-for-jobs.com/ife Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Allgemeine Informationen zur Sonderinitiative: invest-for-jobs.com Für Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 27332 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Marktkontext
jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
19.844
Median der offenen Bekanntmachungen
564.179 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Bauarbeiten
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.376
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.996
Auf Grundlage von 27.336 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,3
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
7%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.