TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Arzneimittel - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027
Deutschland - Arzneimittel - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027
Auftraggeber: DAK-Gesundheit; KKH - Kaufmännische Krankenkasse; TK - Techniker Krankenkasse; HEK - Hanseatische Ersatzkasse; hkk - Handelskrankenkasse
Land: Deutschland
Frist: 1 Nov 2027, 12:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Medizintechnik & Arzneimittel (33600000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-arzneimittel-abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-sgb-v-zum-wirkstof-1af0947ec0
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/762347-2025
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die ARGE Tildrakizumab, der die Krankenkassen DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse angehören, beabsichtigt, mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17, abzuschließen, die die Bieter in Anlage 2 zum Vertrag näher benennen. Die Verträge treten am 01.01.2026 in Kraft und enden am 31.12.2027. Sie enden automatisch, sobald ein Exklusivvertrag zu demselben Wirkstoff infolge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach dem 4. Teil des GWB durch die DAK-Gesundheit in Kraft tritt.
02
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Tildrakizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Tildrakizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Die ARGE Tildrakizumab geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Tildrakizumab, ATC L04AC17 in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.01.2026 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: openhouse@dak.de DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2026 abgeschlossen und enden am 31.12.2027. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 1. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 1. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 01.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
03
Bieten oder nicht bieten?
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 314 Zuschläge für Medizintechnik & Arzneimittel (Deutschland).
2 €224,6 Mio. €
Median der Zuschlaege
377.880 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
215.835 € bis 1,0 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Grundlage: 1527 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
06
Marktkontext
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Medizintechnik & Arzneimittel
8.192
Median der offenen Bekanntmachungen
303.562 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Medizintechnik & Arzneimittel
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
806
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
9%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
447
Auf Grundlage von 1.527 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,2
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
16%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
7%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
63 neue Bekanntmachungen für Medizintechnik & Arzneimittel in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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