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Erneuerung des Gehweges "Markt" Ostseite - Tiefbauarbeiten

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Kurzbeschreibung: Die Erneuerung des Gehweges auf der Ostseite des Marktes wird - aufgrund von zwei unterschiedlichen Auftraggebern - in zwei Lose unterteilt. LOS 1 (Auftraggeber Solestadt Bad Dürrenberg): Gehwegerneuerung, Errichtung Straßenbeleuchtung, Landschaftsbauarbeiten LOS 2 (Auftraggeber Leuwo Wohnungsgesellschaft mbH): Erneuerung der Verbindungswege zwischen Hauptweg (aus LOS 1) und den Hauseingängen --- LOS 1: Der vorhandene Gehweg ist vollständig zurückzubauen und entsprechend der nachfolgenden Beschreibung neu herzustellen. Der Gehweg ist in einer durchgehenden Breite von 2,50 m neu herzustellen. Im Bereich der Pflanzscheiben beträgt die Gehwegbreite 1,50m. Auf der straßenzugewandten Seite sind Pflanzscheiben in regelmäßigen Abständen anzulegen. Auf der östlichen Gehwegseite sind die Pflanzflächen für die spätere Bepflanzung vorzubereiten. Insgesamt sind 5 neue Straßenlaternen zu errichten. Die angrenzenden bestehenden Grünflächen (Ost) sind nach Abschluss der Bauarbeiten an den neu errichteten Gehweg anzupassen. LOS 2: Zu den Wohnungseingängen Markt 2 bis 6 werden im Auftrag der LEUWO (LOS 2) die jeweiligen Zuwegungen ebenfalls erneuert. --- Hauptmassen: - ca. 130 m Verlegung Straßenbeleuchtungskabel - Errichtung von 5 Stück Straßenlaternen - ca. 600 m² Pflasterarbeiten --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Official source

Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

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