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Deutschland - Schneeräumung - Winterdienst RIM Karlsruhe

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Winterdienst RIM Karlsruhe Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 1: Heilbronn, Rosenbergstraße 50 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 2: Weinheim, Kopernikusstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 3: Schwäbisch-Hall, Bahnhofstr. 16-22 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 4: Bad Mergentheim, Seegartenstraße 9 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 5: Mosbach, Eisenbahnstraße 42 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 6: Wertheim, Wilhelm-Blos-Straße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 7: Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 8: Mannheim, M3A + M52+3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 9: Heidelberg, Kaiserstraße 69-71 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 10: Karlsruhe, Brauerstraße 10 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 11: Ettlingen, Schloßgartenstraße 24 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 12: Rastatt, Karlstraße 18 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 13: Nagold, Bahnhofstraße 37 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 14: Pforzheim, Luisenstraße 32 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 15: Freiburg, Lehener Straße 77 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 16: Offenburg, Weingartenstraße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 17: Lörrach, Brombacher Straße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 18: Villingen-Schwenningen, Lantwattenstraße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 19: Tuttlingen, Werderstraße 19 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 20: Rottweil, Marxstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

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Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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