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Germany - Provision of software - Transparency notice under Section 3(135) GWB for software procurement and maintenance for vehicle registration and driving licence authority

Original Deutschland - Bereitstellung von Software - Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde

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A German public authority responsible for vehicle registration and driving licences is procuring successor software for the IKOL-KFZ and IKOL-FS systems, whose manufacturer Telecomputer GmbH is discontinuing them from 31 December 2027. The award includes software supply, data migration, hosting, staff and administrator training, services and an ongoing maintenance contract. It is a direct award to the manufacturer because migrating proprietary, undocumented data structures to another system would break data integrity and risk loss of sensitive personal data.

Description

Gegenstand der Beauftragung ist die Beschaffung des Nachfolgeprodukts für die Fachverfahren IKOL-KFZ (Kfz-Zulassung) und IKOL-FS (Fahrerlaubniswesen), deren Abkündigung durch den Hersteller Telekomputer zum 31.12.2027 erfolgt ist. Der Auftrag umfasst neben der Softwarebereitstellung auch die notwendigen Migrationsdienstleistungen, das Hosting, die Schulung der Mitarbeitenden und Fachadministratoren, Dienstleistungen sowie einen anschließenden Softwarepflegevertrag. Die Entscheidung für eine Direktvergabe an den Hersteller gründet sich auf eine zwingende technische Alternativlosigkeit. Die in den Altsystemen verwalteten, hochsensiblen Daten unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Revisionssicherheit. Eine Migration auf ein Fremdsystem würde die Compliance mit diesen Anforderungen akut gefährden, da die proprietären Datenstrukturen nicht kompatibel sind und ein Datenverlust droht. Der Kern der technischen Unmöglichkeit liegt in der Systemarchitektur von IKOL: Das Verfahren basiert auf einem geschlossenen, herstellerspezifischen Datenmodell. Die logischen Verknüpfungen und die referenzielle Integrität der Datenobjekte (z. B. Halter, Fahrzeug, Versicherungsnachweise, Gebührenbescheide, historische Vorgänge) werden durch interne, nicht dokumentierte Schlüssel sichergestellt. Einem Drittanbieter fehlt der Zugriff auf diese Datenbankschemata. Ein Versuch, die Daten zu extrahieren, würde zu einem irreparablen Bruch dieser logischen Verbindungen und somit zu einem korrumpierten, unbrauchbaren Datenbestand führen. Im Gegensatz dazu hat der Hersteller Telecomputer GmbH spezifische Transformations- und Validierungswerkzeuge entwickelt, die exakt auf die Migration von IKOL nach OK.Verkehr zugeschnitten sind. Diese als geistiges Eigentum geschützten und exklusiven Werkzeuge gewährleisten eine verlustfreie Datenübertragung und validieren automatisiert die Konsistenz und Vollständigkeit nach der Migration. Nur dieser herstellerseitige Prozess stellt die Datenkontinuität und Compliance sicher. Darüber hinaus ist die Gewährleistung eines möglichst unterbrechungsfreien Dienstbetriebs für die Bürgerinnen und Bürger von fundamentaler Bedeutung. Störungen, Verzögerungen oder Datenverluste im Service der KFZ-Zulassung und des Fahrerlaubniswesens sind zwingend zu vermeiden, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung nicht zu beeinträchtigen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein Wechsel zu einem Drittanbieter aufgrund der proprietären Systemarchitektur von IKOL objektiv unmöglich ist, ohne massive Datenverluste, erhebliche Betriebsrisiken und die Gefährdung gesetzlicher Pflichtaufgaben in Kauf zu nehmen. Die Beauftragung des Herstellers ist somit nicht nur eine technische Notwendigkeit zur Sicherstellung der Datenkontinuität, sondern auch eine zwingende Voraussetzung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die auf eine zuverlässige und störungsfreie Dienstleistung angewiesen sind. Die Reduzierung dieser erheblichen Gefahrenquellen auf ein Minimum ist für die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau unerlässlich.

Official source

Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Always verify details on the official notice.

Last verified against TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 month ago

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