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Deutschland - Ausbildung - Prozessbegleitung Ausbildung in der Arbeit (AidA)

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Description

Prozessbegleitung AidA Im Rahmen der klassischen dualen Ausbildung der Nachwuchskräfte (NWK) unterstützt der integrative Ansatz "Ausbildung in der Arbeit (AidA)" den Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten in die berufliche Praxis. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen und wirksamen Ausbildung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Unterstützung der AG bei der rechtskreisübergreifenden (SGB II und SGB III) Einführung, Integration und Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens. Dies schließt sowohl das arbeitsintegrierte Lernen der Mitarbeitenden als auch die Ausbildung von NWK zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Lernarrangements, die beide Zielgruppen adressieren, sowie auf der Prozessbegleitung des Veränderungsprozesses innerhalb der AG. Der AN muss die AG bei der rechtskreisübergreifenden (Rechtskreis SGB II und SGB III) Einführung und Institutionalisierung / Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens der Auszubildenden bei der AG unterstützen. Es ergeben sich folgende Leistungsschwerpunkte des AN als Gegenstand der Vergabe: • Prozessbegleitung des angestoßenen Veränderungsprozesses in den Rechtskreisen SGB II und SGB III einschließlich Entwicklung von Lernarrangements für die Praktikumsphasen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres (siehe 5.1 der LB) • Verzahnung der neuen Lernarrangements in den Praktikumsphasen mit den bestehenden Konzepten zur Theorievermittlung in den Lernmodulen (siehe 5.2 der LB) • Qualitätssicherung der Implementierung und Verstetigung von Ausbildung in der Arbeit (Etablierung und Befähigung zur eigenständigen Anpassung der entwickelten Produkte) (siehe 5.3 der LB) Folgende weitere optionale Bestandteile sind zudem angedacht: • Weiterentwicklung der Feststellungen des Ausbildungserfolgs und der Leistungs- und Kompetenzbeurteilung nach Umstellung auf AidA (siehe 5.4 der LB) • Konzeptionsarbeit für Ausbildung in der Zukunft (Kompetenzlernen, Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse, Transformationshandeln) (siehe 5.5 der LB) Der (AN) muss bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Dienststellen der BA sowie die Inhalte des vorliegenden Konzepts des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens und die Umsetzungslogik des seit 2021 angestoßenen Veränderungsprozesses einbeziehen. Er muss seine Dienstleistung so erbringen, dass • die Dienstleistung die geschäftspolitische Erwartung der AG an die mit der dauerhaften Verankerung der selbstorganisierten, arbeitsintegrierten Arbeitsweise der NWK verbundenen Ziele optimal unterstützt • diese konsequenten Bezüge zum Ansatz der Lernprozessbegleitung, dem arbeitsintegrierten Lernen und der darin zugrundeliegenden Haltung sowie Methodik herstellt und somit wahrnehmbar die fachlichen Kernelemente fortführt (= Sicherstellung von Widerspruchsfreiheit bzw. Kohärenz zum bisherigen Einführungs-/Befähigungsprozess). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum startet ebenfalls mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum beträgt ca. 19 Personenmonate (PM), was 3064 Personenstunden (PS) entspricht. Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT wiederum 8 Personenstunden (PS). Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit hinweg nach Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen. Die tatsächliche Abrufmenge kann - abhängig von fachlichen Notwendigkeiten und haushaltsmäßigen Gegebenheiten - über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beträgt 25 Personenmonate (PM). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und steht in keinem Zusammenhang mit den von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder Haushaltsmitteln.

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