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Fällung von Risikobäumen durch stückweises Absetzen Winter 2026/2027 Rahmenvertrag

Original Waldrisikobaumfällung durch stückweises Absetzen Winter 2026/2027 Rahmenvertrag

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Die Stadt Essen schließt einen Rahmenvertrag für die Fällung von Risikobäumen in einem urbanen Erholungswald. Die Arbeiten erfolgen bei Bedarf durch Einzelabrufe. Die Bäume werden stückweise abgesetzt und sind im Gelände orange markiert. Die Festpreise gelten vom 01.10.2026 bis zum 26.02.2027. Bieter müssen den FSC Waldstandard einhalten und einen deutschsprachigen Ansprechpartner auf C1 Niveau benennen. Die Ausführung muss tagesscharf mit der Bauleitung abgestimmt werden. Der Auftraggeber kann den Arbeitsbeginn vorziehen, wenn sich die Verkehrsgefährdung erhöht. Der Auftraggeber ist die Stadt Essen. Der Vertrag gilt für den Stadtwald Essen.

Beschreibung

Art der Leistung Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1 Umfang der Leistung Öffentliche Ausschreibung eines Rahmenvertrages für urban geprägte forstfachliche Fällungen von Risikobäumen im intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.10.2026 bis 26.02.2027 Die Bäume sind anhand ihrer Position und Merkmalen im Gelände auffindbar. Zu Beginn des Ausführungszeitraumes sind die orange markiert und zum großen Teil zusätzlich mit einem schwarzen Nummerierungsplättchen versehen. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragsnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlichen und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via eMail. Es gelten folgende zeitliche Beschränkungen: -Sämtliche Vertragsarbeiten sind im Ausführungszeitraum ausschließlich an den Werktagen Montag bis Freitag auszuführen. -Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen (in NRW) dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden. -Die Arbeiten in Uhu-Schutzzonen (Karte beigefügt und Bäume im Auftragspaket kenntlich gemacht) sind bis zum 01.01.2027 inkl. aller Aufräum- und ggf. erforderlichen Rehabilitierungsarbeiten fertigzustellen. -Behördlichen Auflagen für zeitliche Beschränkungen für notwendige Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind in Planung und Ausführung zu berücksichtigen und Folge zu leisten. Für die Baustellendokumentation sind vom Auftragnehmer die Tagesleistungsbelege (Vordruck/ eVordruck hält der städt. Bauleiter vor) arbeitstäglich sorgfältig und vollständig zu führen und spätestens am Dienstag der Folgewoche der städt. Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Auf den Tagesleistungsbelegen müssen die an dem Tag gefällten Bäume mit vollständiger Risikobaumnummer "z.B. KE924 RB001 190623 0001" vermerkt werden. Die Schlussabnahme und Abrechnung der Baustellen haben bis zum 12.03.2027 (Eingang der Schlussrechnung) zu erfolgen. Der Rechnung sind die von der Bauleitung anerkannt unterschriebenen Tagesleistungsbelege beizufügen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche betriebliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: -ISO-Normen 9001 ff./14001 ff, ggf. ergänzend OHSAS 18001 -die entsprechende europäische EMAS-Norm (EMAS) -RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) -Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) -Tqforst Standard (tqforst) -ein vergleichbares, von FSC-Deutschland für Dienstleistungs- und Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber anerkanntes Zertifikat. Die Durchführung der urban geprägten Forstfacharbeiten ist durch forstfachlich ausgebildetes Personal zu leisten. Ergänzend zum Betriebszertifikat ist der Nachweis dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die erforderliche Dokumentation der Qualifikation der Arbeitskräfte des Arbeitnehmers für Forstbetriebsarbeiten erfolgt i.d.R. durch: -den Nachweis einer deutschen Forstwirtprüfung -den Nachweis einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer -ECC-Zertifikat Level 3 oder eine gleichwertige inländische Prüfung -Die Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/ gleichwertig ist nachzuweisen. -Für die artenschutzfachliche Detailprüfung im Ra

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