Rahmenvereinbarung über die EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen
Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Land: Deutschland
Frist: 28 Aug 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79100000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/rahmenvereinbarung-uber-die-eu-beihilferechtliche-beratung-und-erarbeitung-von-eu-beihilferechtlichen-stellungnahmen-c2560273d0
Amtliche Bekanntmachung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTVESC7Y5
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Veröffentlicht
Frist1 Tag offen
Vergebenausstehend
01
Beschreibung
Art der Leistung
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die EU-beihilferechtliche juristische und strategische Beratung sowie Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107-109 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und dessen nachgeordneten Dienststellen.
Dabei ist es vorrangiges Ziel - neben der Beratung/Begleitung des Landes NRW in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission - die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Vorbeugung und Abwendung von Prüfverfahren bzw. Rückforderungen seitens der Europäischen Kommission bei geplanten und realisierten Zuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen an Dritte. Dazu müssen u. a. zielgerichtete Stellungnahmen, Strategien und Argumentationslinien erarbeitet werden, die für das Land NRW positive Entscheidungen der Europäischen Kommission ermöglichen und mögliche Rückforderungen gegenüber den Zuwendungsempfängern und ggf. dem Land verhindern.
Die EU-beihilferechtliche Beratung wird durch das Referat VIII A 7 des MUNV durchgeführt und koordiniert. In diesem Rahmen werden Nachfragen und Abstimmungen zum Beihilferecht aus und mit allen Abteilungen des MUNV durchgeführt. Die Umsetzung der beihilferechtlichen Vorschriften bzw. Anpassungen an diese betreffen potenziell alle beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV.
Zu den Aufgaben des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfe gehören u.a.
1. EU-beihilferechtliche Beratung bei und Erstellung/Überarbeitung von Richtlinien und Einzelzuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen,
2. Notifizierungs-/Freistellungsverfahren (Beratung, Begleitung und Erstellung der Unterlagen),
3. Begleitung von Prüf- und Rückforderungsverfahren der Europäischen Kommission (Beratung und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen, etc.),
4. Beratung zu Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission,
5. EU-beihilferechtliche Beratung (Identifikation von Problemkreisen) und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen für eine adäquate Vertretung der NRW-Förderinteressen u.a. im Zusammenhang mit der Fortentwicklung/Modernisierung/ Überarbeitung der sekundärrechtlichen Vorschriften zum EU-Beihilferecht durch die EU-Kommission.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Geschäftsverteilung und der Erfahrungen aus den letzten Jahren fallen im MUNV die o.g. Begutachtungs- und Beratungsleistungen vor allem in folgenden Aufgabengebieten an:
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Naturschutz, Artenschutz,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Wasserwirtschaft,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Umweltbildung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft/ Circular Economy, Umweltwirtschaft, Klimaanpassung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Luftverkehr,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Mobilität der Zukunft, ÖPNV.
Dieser (Aufgaben-) Katalog wird ggf. um weitere Punkte/Vorgänge ergänzt, die u.a. aufgrund der Entscheidungshoheit der Europäischen Kommission bzw. wegen sich ändernder/neu hinzutretender Bedürfnisse und Vorgaben aus den Fachabteilungen des MUNV zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind. Ebenso sind die Prioritäten unter einzelnen Aufgaben/Vorgängen wechselnd und nicht vorhersehbar.
Betroffen sind alle aktuellen und geplanten EU-beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs. Das Vorhaben (juristische Absicherung durch hochspezialisierte Experten/Expertinnen) muss notwendigerweise in enger Abstimmung mit der Auftragnehmerin erfolgen. Hierdurch wird einerseits sichergestellt, dass die speziellen Belange des MUNV im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden, andererseits erfolgt im Rahmen der Betreuung auch ein nicht unerheblicher Erkenntnisgewinn im MUNV, welcher bei der zukünftigen Aufgabenerledigung nützlich ist.
Umfang der Leistung
Bezüglich der genannten Aufgabengebiete sowie des dargestellten Aufgabenspektrums des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfen umfasst die Rahmenvereinbarung insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Bearbeitungsaufwands
- Rechtsdienstleistungen, welche die Vertretung in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission bzw. die Rechtsberatung zur Vorbereitung von EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission betreffen (z.B. förmliche Prüf- und Rückforderungsverfahren der EU-Kommission). Darüber hinaus ist es möglich, dass Zuwendungen des Geschäftsbereiches in dem Vertragszeitraum Gegenstand neuer Überprüfungs- und Auskunftsverfahren der EU-Kommission werden,
- Rechtsdienstleistungen (beihilferechtliche Expertisen/Einschätzungen) im Zusammenhang mit der Planung/Erstellung neuer Fördervorhaben (Förderrichtlinien und Einzelzuwendungen) des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen,
- Rechtsdienstleistungen (insbes. Beratungen) im Rahmen der Abgabe evtl. Stellungnahmen des MUNV
Amtliche Quelle
Quelle: Vergabemarktplatz NRW (open data satellites)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit Vergabemarktplatz NRW (open data satellites) abgeglichen vor 1 Monat
vergeben an Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ernergie GmbH
03
Änderungsverlauf
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