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Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) geprüft vor 8 Stunden Auftragsbekanntmachung

Pilotstudie zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings in Deutschland (EU-PoMS-DE)

Offen Deutschland Köln

Auftraggeber Bundesamt für Naturschutz

56 Tage übrig

Eckdaten

Frist endet
12:00 (UTC+1)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Heute
  3. Frist 61 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend

Angebotsfrist

60 Tage von der Veröffentlichung bis zur Frist

Länger als üblich

Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, unterhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 23 Tage, die Hälfte zwischen 19 und 29 Tagen, auf Grundlage von 37.013 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.

Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 34 Tage (Median seiner letzten 62 Ausschreibungen). Er hat die Frist bei 3 von 13 Ausschreibungen verlängert, die wir ab der Veröffentlichung verfolgt haben (23%).

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Eine Pilotstudie zur testweisen Umsetzung und Weiterentwicklung der nach dem Delegierten Rechtsakt verpflichtenden Module des Europäischen Bestäubermonitorings (EU-PoMS), das durch die EU-Wiederherstellungsverordnung vorgesehen ist. Die Module umfassen Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten und werden durch Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden erprobt. Entwickelt werden zudem Organisationsstrukturen sowie gegebenenfalls Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten. Mit den Ergebnissen soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bundesweit unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen umsetzbar sind und ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen die Grundlage für die geplanten Indikatorenberechnungen liefern. Erstes Berichtsjahr auf EU-Ebene ist 2030.

Beschreibung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring auf EU-Ebene vor. Der erste Berichtszyklus umfasst vier, der folgende sechs Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem Delegierten Rechtsakt (DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU Ebene vergleichbar und auswertbar sind. Nach Abschluss der methodischen Konzeption des Europäischen Bestäubermonitorings (EU PoMS) durch den Delegierten Akt (DA) der KOM (Veröffentlichung Ende 2025) wird die Methodik der verpflichtenden Module im F+E „Umsetzung des EU-Bestäubermonitorings nach dem EU-Wiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) ausgearbeitet und damit eine erste Basis für die nationale Umsetzung von Monitoringmodulen des EUPoMS für Deutschland vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist die testweise Umsetzung und Weiterentwicklung der nach DA verpflichtenden, und im F+E „Umsetzung des EU Bestäubermonitorings nach dem EUWiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) weiter ausgearbeiteten Module sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen. Im Vorhaben sollen die verpflichtenden Module (Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten) exemplarisch erprobt und methodisch weiterentwickelt werden. Dafür werden Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Vorhabens soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bereits bundesweit umsetzbar sind auch mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen. Weiterhin müssen u.U. Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten entwickelt und erprobt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche fachlichen Aussagen zum Zustand ausgewählter Gruppen der Insekten möglich sind, v.a. ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen ausreichen, um die Basis für die geplanten Indikatorenberechnungen zu liefern. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Bieten oder nicht bieten?

Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.

  1. Spricht für Sie:

    Erfüllen wir jedes Eignungskriterium?

    Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

  2. Ihre Einschätzung:

    Können wir das mit dem vorhandenen Team leisten?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  3. Ihre Einschätzung:

    Haben wir zwei vergleichbare Referenzen?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  4. Spricht für Sie:

    Reicht die Frist für ein ordentliches Angebot?

    Noch 56 Tage, davon 40 Arbeitstage.

  5. Ihre Einschätzung:

    Bleibt beim voraussichtlichen Zuschlagspreis eine Marge?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  6. Ihre Einschätzung:

    Kennen wir diesen Auftraggeber?

    Der Auftraggeber hat 69 Bekanntmachungen im Register und noch kein Muster bei den Gewinnern.

Kann ich bieten?

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Unterlagen auf Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) (Deutsch)

Bundesamt für Naturschutz

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
69
Zuschläge
2
insgesamt vergeben
1,4 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
2%

Jüngste Vergaben

10 offene Ausschreibungen derzeit

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