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Aperlena

Deutschland - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - 2#0070/G22 Projektträgerschaft und Unterstützung des BMV bei dem Förderprogramm Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw

Vergeben Vergabebekanntmachung

Eckdaten

Zuschlagswert
17.571.891 €
Ort
Deutschland Berlin
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
162397-2026
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  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)*** Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie - bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)*** Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie - bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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