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Aperlena

Deutschland - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - 2#0066/G23 Projektträgerschaft für die Durchführung einer Förderrichtlinie des BMV zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Vergeben Vergabebekanntmachung

Eckdaten

Zuschlagsempfänger
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Zuschlagswert
26.181.229 €
Ort
Deutschland Berlin
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
160782-2026
Ausschreibung beobachten

Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung haushalterischer, beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.*** Die Koordination der Förderrichtlinie sowie die fachlichinhaltliche Umsetzung hat das BMV derzeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen (sog. Programmgesellschaft). Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen. Der PT beurteiltunter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft jedes beantragte Vorhaben. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte und führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Bescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. *** Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind das kontinuierliche, begleitende Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Programm- und Vorhabenebene. Die übergeordnete Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt. Die begleitende Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene wird entsprechend der in den Bescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Monitorings wird untersucht, ob der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt. Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele des Förderangebots eingehalten werden. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren.*** Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen. Zum Leistungsumfang gehören neben einem einmal wöchentlich stattzufindenden fachlichen Austausch mit dem AG und der Programmgesellschaft gegebenenfalls auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 10 des Vertrages). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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