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Deutschland - Recycling von Siedlungsabfällen - Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet

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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal hat einen Vertrag über die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Regionen Meißen und Riesa-Großenhain vergeben. Die Bioabfälle sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu verwerten, durch Vergärung und/oder Kompostierung, in zugelassenen Anlagen, die zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein müssen. Die prognostizierte Menge für die Region Meißen beträgt 11.100 Tonnen pro Jahr. Den Auftrag erhielten die Humuswirtschaft Kaditz GmbH, die REMONDIS Elbe-Röder GmbH und die RETERRA Ost GmbH & Co. KG für 6.175.000 EUR. Der Zuschlag wurde am 2026-04-15 erteilt.

Beschreibung

Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen [Mei]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertenden Bioabfällen - Region Meißen: 11.100 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain [RG]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Riesa-Großenhain: 7.200 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz [SäS]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Sächsische Schweiz: 8.400 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis [Wk]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Weißeritzkreis: 11.000 t/a

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

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