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Allemagne - Recyclage des déchets municipaux - Prise en charge et valorisation des biodéchets du territoire de l'association

Original Deutschland - Recycling von Siedlungsabfällen - Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet

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Le Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal a attribué un contrat pour la prise en charge et la valorisation correcte des biodéchets issus de la collecte de proximité dans les régions de Meißen et de Riesa-Großenhain. Les biodéchets doivent être valorisés conformément à la loi allemande sur l'économie circulaire (KrWG), par digestion et/ou compostage, dans des installations autorisées en exploitation régulière au plus tard le 01.10.2026. La quantité prévue pour la région de Meißen est de 11 100 tonnes par an. Le contrat a été attribué à Humuswirtschaft Kaditz GmbH, REMONDIS Elbe-Röder GmbH et RETERRA Ost GmbH & Co. KG pour 6 175 000 EUR. La date d'attribution est le 2026-04-15.

Description

Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen [Mei]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertenden Bioabfällen - Region Meißen: 11.100 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain [RG]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Riesa-Großenhain: 7.200 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz [SäS]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Sächsische Schweiz: 8.400 t/a; Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis [Wk]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Weißeritzkreis: 11.000 t/a

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 semaine

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