Deutschland - Elektroinstallationsarbeiten - Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Elektroinstallationsarbeiten - Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
Auftraggeber: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland
Frist: 2 Nov 2026, 11:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45311200)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-elektroinstallationsarbeiten-rahmenvertrag-fur-elektroarbeiten-fur-das-stadtgebiet-rostock-lose-1-7-wir-e97e7cbb95
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/676769-2026
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
Anmelden
Veröffentlicht
Heute
Frist33 Tage offen
Vergebenausstehend
01
Beschreibung
Rahmenvertrag für Elektroarbeiten Lose 1-7
Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 984 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 780.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 414 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 324.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.123 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 913.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.636 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 973.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 309 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 272.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 673 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 305.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 761 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 498.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.