Deutschland - Elektroinstallationsarbeiten - Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
Przetarg nieograniczonyKażdy może złożyć ofertę, w jednym etapie, bez wstępnej selekcji.Pełne hasłoPowyżej progu unijnegoZamówienie na tyle duże, że stosuje się przepisy unijne i musi zostać opublikowane w TED.Pełne hasło
Kod CPVWspólny słownik UE dla przedmiotu zamówienia: ośmiocyfrowy kod w każdym ogłoszeniu.Pełne hasło
Deutschland - Elektroinstallationsarbeiten - Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
Zamawiający: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Kraj: Niemcy
Termin: 2 lis 2026, 11:00 (UTC+1)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Roboty budowlane (45311200)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-elektroinstallationsarbeiten-rahmenvertrag-fur-elektroarbeiten-fur-das-stadtgebiet-rostock-lose-1-7-wir-e97e7cbb95
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/676769-2026
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Opis
Rahmenvertrag für Elektroarbeiten Lose 1-7
Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 984 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 780.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 414 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 324.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.123 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 913.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.636 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 973.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 309 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 272.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 673 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 305.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.; Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 761 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 498.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.
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