Deutschland - Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
Auftraggeber: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79200000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-im-bereich-rechnungslegung-und-prufung-sowie-steuerwesen-prufung-der-jahresabschlusse-0084dd2a64
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/351221-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) wurde per Gesetz mit Wirkung vom 15.06.1999 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die GMSH hat ihren Sitz in Kiel und Büros in verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein. Insgesamt hat die GMSH derzeit ca. 1.800 Beschäftige. Alleiniger Träger der GMSH ist das Land Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die GMSH wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns geführt. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Zweck des Geschäftsbetriebes der Anstalt. Die GMSH stellt gemäß § 13a Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG) den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften auf. Die Vorschriften gem. § 53 HGrG sind anzuwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Aufgabenumfang richtet sich nach dem Gesetz zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG). Danach ist die GMSH als Organ des Landes und des Bundes zur Wahrnehmung staatlicher Bauherren- und Planungsaufgaben in Schleswig-Holstein tätig. Sie ist ebenfalls als Organ des Landes für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Landesliegenschaftsbestands und für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der Landesbehörden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Die GMSH bietet ihre Leistungen auch sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Aufgaben werden derzeit zum weitaus überwiegenden Teil im Rahmen eines Hoheitsbetriebes im fremden Namen für fremde Rechnung und darüber hinaus in geringerem Umfang im eigenen Namen als Beistandsleistungen und in sehr geringem Umfang im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art wahrgenommen.
Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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