Deutschland - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Auftraggeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-fur-unternehmen-recht-marketing-consulting-einstellungen-druck-und-sicherheit-l-ba-3396d25dfa
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/537039-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die L-Bank, das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg, beschafft einen Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026, der Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen regelt. Gegenstand sind die Bearbeitung von Ansprüchen nach diesem Gesetz und hilfsweise anderer Förderprogramme. Geplant ist ein Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management: Sachbearbeitung (ca. 65 Prozent), Telefonisten und Call Center Agents (ca. 10 Prozent), Management (ca. 5 Prozent) sowie Forensik-Spezialisten Betrugsprävention (ca. 20 Prozent). Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV und steht europaweit offen. Kein geschätzter Auftragswert und keine Frist sind in der Bekanntmachung angegeben.
02
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrages für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des "Gesetzes zur Regelung eines Ausgleichsanspruchs im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der "Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe ("Soforthilfe Corona")" vom 22. März 2020" vom 3. März 2026, veröffentlicht im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 6. März 2026, S. 1 - 7 (CoroSHAusglG BW).
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 1667 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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