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Deutschland - Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung - Rahmenvertrag über eine Mitarbeitendenbefragung mittels COPSOQ-Fragebogen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gem. ArbSchG im Geschäftsbereich des FM BW
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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung - Rahmenvertrag über eine Mitarbeitendenbefragung mittels COPSOQ-Fragebogen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gem. ArbSchG im Geschäftsbereich des FM BW
Auftraggeber: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 380.000 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Öffentliche Verwaltung (75110000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-der-allgemeinen-offentlichen-verwaltung-rahmenvertrag-uber-eine-mitarbeitendenbefragung-b7f76dc4d4
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/566819-2025
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Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrags über eine Mitarbeitendenbefragung mittels COPSOQ-Fragebogen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gem. ArbSchG im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, soll für die Mitarbeitendenbefragung der wissenschaftlich geprüfte und als reliabel und valide bewertete COPSOQ-Fragebogen eingesetzt werden. Die Ergebnisse der COPSOQ-Befragung sind nur dann optimal interpretier- und nutzbar, wenn sie mit den Werten einer Referenzdatenbank (im Verhältnis zum deutschen Durchschnitt und ganz besonders zu anderen Behörden des öffentlichen Dienstes) verglichen werden können. Aus diesem Grund soll die Bereitstellung, Durchführung und Auswertung des Fragebogens sowie die Aufbereitung der Ergebnisse von einem externen Dienstleister übernommen werden, welcher über eine solche Datenbank verfügt. Der Auftragnehmer baut sodann eine anonymisierte Datenbank des Finanzressorts Baden-Württemberg auf. Zudem verarbeitet der Auftragnehmer bei Bedarf Daten des Finanzressorts Baden-Württemberg aus der vorherigen GB Psych und zieht sie zu Vergleichszwecken heran. Die Daten ergeben sich aus den im Finanzressort vorliegenden Ergebnis- und Gesamtberichten zu der vorherigen COPSOQ-Befragung. Dabei müssen alle Aspekte der Befragung der gültigen Dienstvereinbarung des Ministeriums für Finanzen entsprechen (vgl. Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Dies betrifft insbesondere folgende Punkte: § 2; S. 1 Anonymität § 2; S. 2 Ausschluss der Mehrfachteilnahme § 2; S. 4 Auswertungen § 2; S. 5 Vorgesetztenbeurteilung Ziel der Befragung ist es, Bereiche mit hohen psychischen Belastungsfaktoren zu identifizieren, um langfristig die Gefahr von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen zu verringern. Es sollen maximal 91 Dienststellen in bis zu 124 Befragungen befragt werden. Diese bis zu 124 Befragungen verteilen sich, abhängig von der Größe (Anzahl der Mitarbeitenden) auf jährlich durchschnittlich 15, jedoch maximal 20 Befragungen. Der Befragungszeitraum beläuft sich auf acht Jahre, beginnend ab dem 1. Januar 2026. Mit der Abgabe eines Angebots akzeptieren die Bieter, dass seitens des Auftraggebers nur ein ungefähres Auftragsvolumen, aber weder eine Mindestauftragssumme angegeben noch konkrete Leistungszeitpunkte festgelegt werden können. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem Rahmenvertrag (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) samt der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 206 Zuschläge für Öffentliche Verwaltung (Deutschland).
131 €38,8 Mio. €
Diese Bekanntmachung
380.000 €
Median der Zuschlaege
552.147 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
239.950 € bis 1,6 Mio. €
Die Schätzung liegt in der üblichen Spanne.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.