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Deutschland - Betreuungsleistungen in Kinderkrippen - Einrichtung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung am Standort Hannover

Geschlossen Auftragsbekanntmachung

Eckdaten

Geschlossen
Ort
Deutschland Hannover
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
572783-2026
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Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

  1. Veröffentlicht
  2. Frist 36 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover vergingt Betreuungsleistungen für eine Kindertageseinrichtung in der Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne, Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover. Es sind 20 Kinder ab der vollendeten 26. Lebenswoche bis zum Schuleintritt zu betreuen, darunter auch Kinder von Bundeswehrangehörigen. Vier Plätze sind dauerhaft für Kinder von Lehrgangsteilnehmenden am Standort Hannover freizuhalten. Die Räumlichkeiten werden mietfrei überlassen; Betriebskosten und Einzelheiten regelt ein Liegenschaftsüberlassungsvertrag. Die Räume wurden als geeignet eingestuft, eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist in Aussicht gestellt. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht; Ansprechpartner sind Frau Bührke und Herr Zacharias im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover.

Beschreibung

Der Auftragnehmer betreibt in der Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne, Gebäude 28, Erdgeschoss, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover eine Kindertageseinrichtung. Zu erbringen sind Betreuungsleistungen für insgesamt 20 Kinder ab der vollendeten 26. Lebenswoche bis zum Schuleintritt. Betreut werden sollen sowohl Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Hannover als auch mit Wohnsitz außerhalb der Region Hannover, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten des Kindes am Dienstort Hannover Dienst leistet. Vier Plätze sollen dauerhaft für die Inanspruchnahme durch Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr freigehalten werden. Dieser Platz kann nur an Kinder vergeben werden, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten am Standort Hannover an einem Lehrgang teilnimmt. Die Betreuungsleistung wird im Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover in den Räumen 005/006 (Gruppenraum), 009 (Flur), 009a (Windfang), 014 (Dienstraum), 015 (Ruhe-/ Arbeitsraum), 016 (Sanitärraum), 017 (Küche) erbracht. Die Räume sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Auftraggeber baulich hergerichtet. Der Flächenansatz, die Räumlichkeiten und der Außenbereich wurden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover dem Grunde nach als geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingestuft. Es hat die entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII in Aussicht gestellt. Die Überlassung der Räumlichkeiten an den Auftragnehmer wird in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu schließenden Liegenschaftsüberlassungsvertrag (LÜV) geregelt. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer mietfrei überlassen. Die Zahlung von Betriebskosten sowie die weiteren Einzelheiten zur Überlassung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem LÜV. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht. Ansprechpartner sind Frau Bührke, Telefonnummer +49 511 6783 4444 und Herr Zacharias, Telefonnummer +49 511 6783 4441 im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover. Die Betreuungszeit je Platz liegt bei einem Vollzeitplatz von Montag bis Donnerstag bei mindestens 9,5 Stunden und maximal 10,5 Stunden, freitags bei mindestens 6 und maximal 7 Stunden. Als Betreuungszeiten sollen mindestens Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, höchstens von 06:30 Uhr bis 17:00 und freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, höchstens 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden. Die Kindertageseinrichtung ist an Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie am 24. und 31.12. geschlossen. Die Schließzeiten sollten darüber hinaus nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen. Der Auftragnehmer setzt in der Kindertageseinrichtung Personal ein, das gemäß Anzahl und Ausbildung den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch - Kinder- und Jugend-hilfe (SGB VIII) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) entspricht. Die Betreuung hat durch qualifiziertes Fachpersonal, mit entsprechender persönlicher Eignung nach einer Konzeption der Kindertageseinrichtung gemäß den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zwingend enthalten: Kurzdarstellung des Trägers mit Aufgaben, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung und Aussagen zu den pädagogischen Schwerpunkten. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss es zudem ermöglichen, dass die Kinder aufgrund von Versetzungen der Personensorgeberechtigten über das gesamte Kindergartenjahr verteilt eingewöhnt und verabschiedet werden können (fundiertes Eingewöhnungskonzept). Die Verpflegung der Kinder wird durch den Auftragnehmer gewährleistet. Dieser muss mindestens eine Mittagsverpflegung anbieten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass: a. eine regelmäßige Verpflegung während der Betreuungszeiten angeboten wird; b. Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Beschränkungen der Kinder beachtet werden; c. auf den Entwicklungsstand der Kinder geachtet wird; d. die Kosten der Verpflegung den Personensorgeberechtigten zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2033 erbracht werden. Der Auftragnehmer schließt mit den Personensorgeberechtigten Betreuungsverträge ab. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Eigenbeiträge sowie - sofern im Betreuungsvertrag vereinbart - Verpflegungsgeld zu zahlen. Die Bundeswehr übernimmt diese Kosten nicht. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten, die in § 3 des (Dienst-) Leistungsvertrages geregelt sind. Nicht belegte Plätze können vorübergehend bis zum Ende des Kindergartenjahres an die Stadt zurückgegeben werden. Sind Plätze nicht belegt, werden diese in Form einer Freihaltepauschale, die dem vollen Wert des Belegplatzes entspricht, durch die Bundeswehr getragen. Die Plätze, die per Belegrecht erworben werden, werden auf Antrag durch den Vergabeausschuss am Standort Hannover vergeben. Das konkrete Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Standortälteste Hannover durch gesonderte Vergabekriterien. Der Standortälteste stimmt die Vergabe jedes Platzes eng mit dem Auftragnehmer ab. Im Finanzierungskonzept sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kostenkalkulation detailliert über die gesamte Vertragslaufzeit darzustellen. Der Auftragnehmer hat anhand der Kalkulation zudem darzulegen, ob und in welcher Höhe pro Platz und Monat er ggf. über die Bereitstellung der Infrastruktur hinaus einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung der Kinder der Bundeswehrangehörigen erwartet (Belegrechtskosten/ Freihaltepauschale). Sofern ein Zuschuss seitens des Auftraggebers erforderlich ist, wird er grundsätzlich pro Platz und Monat gezahlt. Die Angebote werden gemäß beigefügter Wertungsmatrix ausgewertet.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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