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Alemania - Servicios de guardería - Creación y funcionamiento de una instalación de atención infantil en Hannover
Órgano de contratación: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
País: Alemania
Plazo: 24 sep. 2026, 08:00 (UTC+2)
Procedimiento: Procedimiento abierto
Sector (CPV): Sanidad y servicios sociales (85312110)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-betreuungsleistungen-in-kinderkrippen-einrichtung-und-den-betrieb-einer-kindertageseinrichtung-am-stando-40a9358ba9
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/572783-2026
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Publicada
Fecha límiteabierta 36 días
Adjudicadapendiente
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Resumen
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El Centro de Servicios de la Bundeswehr en Hannover contrata servicios de cuidado infantil para una instalación en la caserna Hauptfeldwebel-Lagenstein, edificio 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover. El adjudicatario deberá atender a 20 niños desde las 26 semanas de vida hasta la entrada en la escuela, incluidos hijos de personal en cursos de la Bundeswehr. Cuatro plazas se reservan permanentemente para hijos de participantes en cursos en Hannover. Los locales se ceden gratuitamente; los gastos de funcionamiento y los detalles se regulan en un contrato de cesión inmobiliaria. Las habitaciones fueron evaluadas como adecuadas y se prevé la autorización según el § 45 SGB VIII. Es posible y deseable una visita previa a través del centro de servicios de la Bundeswehr.
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Descripción
Der Auftragnehmer betreibt in der Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne, Gebäude 28, Erdgeschoss, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover eine Kindertageseinrichtung. Zu erbringen sind Betreuungsleistungen für insgesamt 20 Kinder ab der vollendeten 26. Lebenswoche bis zum Schuleintritt. Betreut werden sollen sowohl Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Hannover als auch mit Wohnsitz außerhalb der Region Hannover, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten des Kindes am Dienstort Hannover Dienst leistet.
Vier Plätze sollen dauerhaft für die Inanspruchnahme durch Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr freigehalten werden. Dieser Platz kann nur an Kinder vergeben werden, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten am Standort Hannover an einem Lehrgang teilnimmt. Die Betreuungsleistung wird im Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover in den Räumen 005/006 (Gruppenraum), 009 (Flur), 009a (Windfang), 014 (Dienstraum), 015 (Ruhe-/ Arbeitsraum), 016 (Sanitärraum), 017 (Küche) erbracht. Die Räume sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Auftraggeber baulich hergerichtet. Der Flächenansatz, die Räumlichkeiten und der Außenbereich wurden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover dem Grunde nach als geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingestuft. Es hat die entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII in Aussicht gestellt. Die Überlassung der Räumlichkeiten an den Auftragnehmer wird in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu schließenden Liegenschaftsüberlassungsvertrag (LÜV) geregelt. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer mietfrei überlassen. Die Zahlung von Betriebskosten sowie die weiteren Einzelheiten zur Überlassung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem LÜV. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht. Ansprechpartner sind Frau Bührke, Telefonnummer +49 511 6783 4444 und Herr Zacharias, Telefonnummer +49 511 6783 4441 im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover. Die Betreuungszeit je Platz liegt bei einem Vollzeitplatz von Montag bis Donnerstag bei mindestens 9,5 Stunden und maximal 10,5 Stunden, freitags bei mindestens 6 und maximal 7 Stunden. Als Betreuungszeiten sollen mindestens Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, höchstens von 06:30 Uhr bis 17:00 und freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, höchstens 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden. Die Kindertageseinrichtung ist an Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie am 24. und 31.12. geschlossen. Die Schließzeiten sollten darüber hinaus nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen. Der Auftragnehmer setzt in der Kindertageseinrichtung Personal ein, das gemäß Anzahl und Ausbildung den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch - Kinder- und Jugend-hilfe (SGB VIII) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) entspricht. Die Betreuung hat durch qualifiziertes Fachpersonal, mit entsprechender persönlicher Eignung nach einer Konzeption der Kindertageseinrichtung gemäß den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zwingend enthalten: Kurzdarstellung des Trägers mit Aufgaben, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung und Aussagen zu den pädagogischen Schwerpunkten. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss es zudem ermöglichen, dass die Kinder aufgrund von Versetzungen der Personensorgeberechtigten über das gesamte Kindergartenjahr verteilt eingewöhnt und verabschiedet werden können (fundiertes Eingewöhnungskonzept). Die Verpflegung der Kinder wird durch den Auftragnehmer gewährleistet. Dieser muss mindestens eine Mittagsverpflegung anbieten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass: a. eine regelmäßige Verpflegung während der Betreuungszeiten angeboten wird; b. Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Beschränkungen der Kinder beachtet werden; c. auf den Entwicklungsstand der Kinder geachtet wird; d. die Kosten der Verpflegung den Personensorgeberechtigten zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2033 erbracht werden. Der Auftragnehmer schließt mit den Personensorgeberechtigten Betreuungsverträge ab. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Eigenbeiträge sowie - sofern im Betreuungsvertrag vereinbart - Verpflegungsgeld zu zahlen. Die Bundeswehr übernimmt diese Kosten nicht. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten, die in § 3 des (Dienst-) Leistungsvertrages geregelt sind. Nicht belegte Plätze können vorübergehend bis zum Ende des Kindergartenjahres an die Stadt zurückgegeben werden. Sind Plätze nicht belegt, werden diese in Form einer Freihaltepauschale, die dem vollen Wert des Belegplatzes entspricht, durch die Bundeswehr getragen. Die Plätze, die per Belegrecht erworben werden, werden auf Antrag durch den Vergabeausschuss am Standort Hannover vergeben. Das konkrete Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Standortälteste Hannover durch gesonderte Vergabekriterien. Der Standortälteste stimmt die Vergabe jedes Platzes eng mit dem Auftragnehmer ab. Im Finanzierungskonzept sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kostenkalkulation detailliert über die gesamte Vertragslaufzeit darzustellen. Der Auftragnehmer hat anhand der Kalkulation zudem darzulegen, ob und in welcher Höhe pro Platz und Monat er ggf. über die Bereitstellung der Infrastruktur hinaus einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung der Kinder der Bundeswehrangehörigen erwartet (Belegrechtskosten/ Freihaltepauschale). Sofern ein Zuschuss seitens des Auftraggebers erforderlich ist, wird er grundsätzlich pro Platz und Monat gezahlt. Die Angebote werden gemäß beigefügter Wertungsmatrix ausgewertet.
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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