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Deutschland - Anbieter von Internetdiensten (ISP) - Eiselfing - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Eiselfing
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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Anbieter von Internetdiensten (ISP) - Eiselfing - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Eiselfing
Auftraggeber: Gemeinde Eiselfing
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 4.714.000 €
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): IT-Dienstleistungen (72411000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-anbieter-von-internetdiensten-isp-eiselfing-auswahlverfahren-einer-dienstleistungskonzession-fur-den-13e220e311
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/775771-2025
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Eiselfing führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auswahl eines Netzbetreibers für passive Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell durch, vergeben als Dienstleistungskonzession. Die Infrastruktur wird gefördert nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 neu errichtet und bleibt im Eigentum der Gemeinde. Der ausgewählte Betreiber pachtet die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur und betreibt sie, wobei allen Endnutzern der ausgeschriebenen unterversorgten Adressen mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeiten garantiert wird; die bislang genutzten Upload- und Downloadraten müssen sich mindestens verdoppeln. Grundlage sind die Rahmenregelung des Bundes zur Unterstützung des flächendeckenden Gigabitnetzaufbaus sowie die EU-Beihilfeleitlinien für Breitbandnetze.
02
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 01.08.2024 (nachfolgend „Gigabit-RR 2.0“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Der Auftraggeber plant hierzu die geförderte Errichtung eigener, in seinem Eigentum verbleibender, passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell zu allen als förderfähig eruierten, unterversorgten Adressen. Mit diesem Auswahlverfahren soll der Netzbetrieb der noch zu errichtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur wettbewerblich ermittelt werden, welcher im Wege der zu vergebenden Dienstleistungskonzession die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur anpachtet und diese mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten betreibt, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der „B-Leistungsbeschreibung“ inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen.
Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus “B-Leistungsbeschreibung“ und deren Anlagen, insbesondere der Karte zum Ausbaugebiet (B1) und der Adressliste (B2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in „A-Allgemeine Verfahrensbedingungen“ Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren der zu betreibenden Gigabit-Netzinfrastruktur mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger plant, errichtet und betreibt auf Grundlage der nach diesem Vertrag anzupachtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur seine aktive TK-Infrastruktur zum Zwecke der Erfüllung der nachfolgenden Versorgungspflicht im Ausbaugebiet. c) Förderrechtliche Vorgaben Beim Betrieb der anzupachtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur sind sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit etc.) etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung - soweit für den Betrieb der passiven Gigabit-Netzinfrastruktur relevant - verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut „Förderrechtliche Rechtsgrundlagen“ (A2) wird ergänzend verwiesen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 775 Zuschläge für IT-Dienstleistungen (Deutschland).
9 €90,4 Mio. €
Diese Bekanntmachung
4,7 Mio. €
Median der Zuschlaege
492.288 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
249.895 € bis 1,2 Mio. €
Die Schätzung ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Größer als 75% der offenen Bekanntmachungen im Bereich IT-Dienstleistungen in ganz Europa.
kleinstegrößte
jetzt offen im Bereich IT-Dienstleistungen
7.165
Median der offenen Bekanntmachungen
887.193 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · IT-Dienstleistungen
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.657
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.055
Auf Grundlage von 2.550 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
18%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
5%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
3%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.