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Deutschland - Anbieter von Internetdiensten (ISP) - TIEFENBACH-Gigabit-RL 2.0 (LSP 2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslueckenmodell fuer Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes

Original Deutschland - Anbieter von Internetdiensten (ISP) - TIEFENBACH-Gigabit-RL 2.0 (LSP 2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Gemeinde Tiefenbach fuehrt ein Auswahlverfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslueckenmodell durch. Gegenstand sind Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (mindestens 1 Gbit/s symmetrisch) fuer foerderfaehige unterversorgte Adressen im Rahmen des Lueckenschluss-Programms nach der Gigabit-Richtlinie 2.0. Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Paragraph 12 KonzVgV und Paragraph 119 Absatz 5 GWB.

Beschreibung

Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit. Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebietes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeits-lückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbaugebiet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielband-breiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.3) und der Adressliste (B2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lückenschluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwendungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der erforderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichti-gen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 36 €64,5M Sep 2026
adesso SE 16 856.168 € Aug 2026
DYNACON GmbH 14 €9,0M Jun 2026
Bechtle GmbH 13 €1,1M Aug 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 12 €3,0M Jul 2026

Grundlage: 1599 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

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