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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Tag Vergabebekanntmachung

Deutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Rückenwind

Vergeben Deutschland Düsseldorf Bildung & Ausbildung

Auftraggeber Stadt Essen - JobCenter Essen

1,1 Mio. € Zuschlagswert · 1.054.214 €

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

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Zuschlag an

Die Boje - gemeinnützige katholische Jugendsozialarbeit Essen GmbH

Zuschlagswert
1.054.214 €
Eingegangenes Angebot
1 Ein einziges Angebot
Bilanz bei diesem Auftraggeber
2 Aufträge dieses Auftraggebers im Register, insgesamt 1,6 Mio. €

Beschreibung

Gemäß § 16 h SGB II kann für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das JobCenter Essen Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei soll die Maßnahme 1. Ein Clearing der individuellen Bedarfe und Anspruchsvoraussetzungen für Sozialleistungen unter der Berücksichtigung des Willens des Teilnehmers durchführen. Für das Clearing können ergänzend die Fachkräfte und Angebote der Clearingstelle der Jugendberufsagentur Essen genutzt werden. Ziel des Clearings ist es, die Art und Umfang der notwendigen Hilfen für den jungen Menschen zu ermitteln. 2. Eine Anbindung an ein oder mehrere (Regel-) System(e) herstellen: Als Regelsystem werden in diesem Sinne die Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII verstanden. Das Ziel ist die Sicherung bzw. Festigung der generellen primären Bedürfnisse. Als andere Systeme werden individuelle Systeme verstanden, z.B. Familie, stationäre Aufenthalte (Kliniken, Haftantritt). Hier ist zu beachten, ob flankierend Hilfen aus den oben definierten Regelsystemen notwendig und geeignet sind. 3. Die Integration sichern: Neben der schulischen bzw. beruflichen Integrationsperspektive wird auch die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft als Integration verstanden. Das Ziel ist perspektivisch ein eigenständiges Leben zu führen. Um dieses Ziel perspektivisch zu erreichen, können/sollen Übergänge in andere, anspruchsvollere Hilfen vorbereitet, durchgeführt und begleitet werden. Die Maßnahme soll einen reibungslosen Übergang von Hilfen nach §16h SGB II in Hilfen nach §13 SGB VIII ermöglichen. Daher ist es notwendig, dass der Träger in der Lage ist zusätzlich Hilfen nach §13 SGB VIII anzubieten, und bereits über eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Essen verfügt oder spätestens nach Beginn der Maßnahme anstrebt. Ablauf der Maßnahme Der Ablauf soll aus mehreren Phasen bestehen und sowohl den Kontaktaufbau, ein Clearing, Anbindung an Regelsysteme sowie Entwicklung einer Anschlussperspektive beinhalten. Aus dem einzureichenden Konzept soll auch die Dauer von Phasen hervorgehen. Dabei können diese auch eine variable Dauer vorgeben aber auch die Gesamtdauer von einem Jahr berücksichtigen. Auf Grund der Zielgruppe kann es sein, dass der junge Mensch auch wieder rückschrittig in der vorherigen Phase begleitet werden muss. Es soll individuell auf die jungen Menschen und ihre Situation eingegangen werden, so dass der Wechsel der Phasen unproblematisch ist und für den Teilnehmenden kein Hinderungsgrund bei der Teilnahme wird. Zusätzlich beinhaltet die Maßnahme verschiedene aufsuchende Hilfen, sowie sozialpädagogische und psycholgische Beratung. Es soll eine Anlaufstelle für die Zielgruppe bereitgestellt werden. Die Zielgruppe umfasst schwer erreichbare und entkoppelte junge Menschen, diese werden durch mehrere Begriffe umfasst: - NEET (Not in Education, Employment or Training), bezeichnet die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden. - Disconnected Youth (Entkoppelte Jugendliche) - Wohnungslose junge Menschen ohne Bindung an das Sozialsystem - Schulvermeidende junge Menschen von 15 bis 25 Jahren Allgemein umfasst die Zielgruppe junge Menschen zwischen 15 und bis 25 Jahre, die keine Anbindung ans System haben, keine schulische oder berufliche Perspektive haben und auf der Straße anzutreffen sind. Zeitlicher Umfang Die Teilnahme an der Maßnahme ist freiwillig. Ein fester zeitlicher Umfang wird nicht festgelegt. Jeder Jugendliche soll dort abgeholt werden wo er steht. Die Zuweisungsdauer beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate kann die Teilnahme nach erneutem Clearing der aktuellen Situation ohne eine Anbindung an ein System um weitere 12 und mit Anbindung an ein System um weitere 6 Monate verlängert werden. Eine erneute Verlängerung der Maßnahme ist nach dem oben beschriebenen Verfahren individuell möglich. Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle müssen an die Zielgruppe angepasst sein und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. B.1.4 Personal B.1.4.1 Allgemeine Regelungen Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Alle in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiter, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen über einen Nachweis ihrer Masernschutzimpfung oder -immunität verfügen. Auf Verlangen ist dieser dem JobCenter Essen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Nachweis des Personals Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Zum Einsatz kommen 6 VZÄ Sozialpädagogen, 1 VZÄ Psychologe sowie die 1 VZÄ Projektleitung und 0,2 VZÄ Verwaltungskraft. Die sechs Sozialpädagogen müssen die Anlaufstelle zu den Öffnungszeiten besetzen, sowie die aufsuchende Arbeit und die Streetwork Arbeit aufteilen. Außerdem muss eine Rufbereitschaft für Notfälle im Zeitraum 10:00h bis 22:00h aufrecht erhalten werden. Dabei entspricht der Wert "1" einem Volumen von wöchentlich 39 Stunden. Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Tag

Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 10 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
1,1 Mio. €
Median der Zuschlaege
521.149 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
397.856 € bis 939.893 €

Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Stadt Essen - JobCenter Essen

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
26
Zuschläge
12
insgesamt vergeben
7,3 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Mäßig konzentriert
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
8
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
58%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Auf Grundlage von 12 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Vergibt am häufigsten an

  1. Weststadt Akademie GmbH 4 Zuschläge 3,3 Mio. €
  2. Die Boje - gemeinnützige katholische Jugendsozialarbeit Essen GmbH 2 Zuschläge 1,6 Mio. €
  3. Bfz-Essen GmbH 1 Zuschlag 556.518 €

1 offene Ausschreibung derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Bildung & Ausbildung
1.429
Median der offenen Bekanntmachungen
278.242 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Bildung & Ausbildung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
725
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
169

Auf Grundlage von 1.487 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
34%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Verfahrensfakten

  • Es ging ein einziges Angebot ein (offenes Verfahren).

Fakten, die Beschaffungsforscher und Journalisten in öffentlichen Registern verfolgen. Keiner davon belegt ein Fehlverhalten: Jeder hat gewöhnliche Erklärungen, etwa einen spezialisierten Markt, einen dringenden Bedarf oder wenige geeignete Anbieter.

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