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Deutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Coaching U25

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Beschreibung

Das Hauptziel der Maßnahme "Coaching U25" ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung der Teilnehmenden (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren - die einer individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen, - mit Schulabschluss, - mit in der Regel erfüllter Vollzeitschulpflicht, - mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Ausbildung / Beschäftigung, - mit und ohne berufliche Ausbildung - mit hoher Motivation, in den 1. Arbeitsmarkt zu gehen. Im Bedarfsfall bei dem Ziel Ausbildungsvermittlung ist es auch möglich, Minderjährige und Jugendliche, die die 10. Jahrgangsstufe besuchen, zuzuweisen. Hierbei ist der Teilnehmende von der Praktikumsphase zu befreien. Für die Erfüllung der Berufsschulpflicht muss der Teilnehmende selber sorgen. Inhalt: Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden. In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT "Coaching U25" zugewiesen. Der Ablauf der Maßnahme (MAT) gestaltet sich wie folgt: - Einstieg: In der ersten Woche erfolgt die Einführung der Jugendlichen in die MAT. - Bewerbungsphase: Anschließend konzentrieren sich die Teilnehmenden - unterstützt durch die Jobcoaches - auf die Erstellung von Bewerbungen sowie die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. - Praktikum: Zum Abschluss dieser Phase soll ein Praktikum aufgenommen werden. Die betriebliche Erprobung kann bis zu vier Wochen dauern. Ein Abbruch ist möglich; in diesem Fall werden die Einzelcoachings fortgesetzt, um weitere Bewerbungsphasen und Praktika zu begleiten. Während der gesamten Zuweisungszeit finden kontinuierlich Einzelcoachings statt. Ziel der MAT ist die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In der MAT sollen Jugendliche, die eigentlich fit sind für den ersten Arbeitsmarkt, aber den Sprung in diesen nicht selbstständig schaffen, Unterstützung finden. Deshalb sollen hier 2 realistische Alternativen zum eigentlichen Berufswunsch entwickelt werden, so dass der Teilnehmende 3 Zielberufe hat. Der Einstieg in die MAT basiert insbesondere aus wöchentlichen Einzelcoachings, einem Erstprofiling sowie intensivem Bewerbungstraining im Einzelcoaching mit dem Ziel, aktuelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen und den Teilnehmenden die Möglichkeit zu eröffnen, sich bei Arbeitgebern um Plätze zur betrieblichen Erprobung für die Integrationsphase zu bewerben. Darüber hinaus soll mit dem Teilnehmenden eine vollständige Bewerbungsmappe für Bewerbungen um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in elektronischer Form erstellt werden. Der Einstieg kann unterschiedlich gestaltet werden, je nach Anzahl der vorgemerkten Teilnehmenden, entweder als Gruppenveranstaltung bei mindestens 5 Teilnehmenden oder direkt als Einzelcoaching. Es muss gewährleistet sein, dass die Teilnehmerplätze schnell nachbesetzt werden. Eine Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird kurzfristig erfolgen um eine gute Auslastung der Maßnahme zu gewährleisten und die Abbruchquote niedrig zu halten. Zum Coaching gehört ebenfalls die Begleitung des Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung. Dafür wird der Jugendliche einmal wöchentlich im Betrieb aufgesucht. Hier führt der Jobcoach Gespräche mit dem Teilnehmenden und dem Praktikumsbetrieb zum Praktikumsverlauf. Vorhandene Schwierigkeiten, die einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme entgegenstehen, sind zu besprechen und gemeinsam Strategien zum Abbau der Hemmnisse zu entwickeln. Soweit eine Beschäftigungsaufnahme in der betrieblichen Erprobung nicht erfolgt, hat spätestens nach 4 Wochen ein Betriebswechsel zu erfolgen. Soweit dieser nicht nahtlos möglich ist, schließt sich an die endende betriebliche Erprobung erneut das Coaching mit 6 Stunden in der Woche an. In diesen sind durch Bewerbungstraining und Motivationsförderung die Teilnehmer auf den nächsten Maßnahmeteil bei einem Arbeitgeber vorzubereiten und in diesen zu vermitteln. Das Coaching U 25 umfasst die Themenschwerpunkte: 1. Bewerbungstraining 2. Überprüfen und Erweitern der EDV und Internetkompetenz 3. Berufe-Check 4. Verbesserung von Schlüsselkompetenzen 5. Betriebliche Erprobung / Praktika 6. Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 7. Nachbetreuung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Diese Nachbetreuung umfasst mindestens einen wöchentlichen Kontakt zum Arbeitgeber und einen wöchentlichen Kontakt zum Absolventen und muss verbindlich sein. Dabei soll der Absolvent unterstützt werden, bei beispielsweisen Antragstellungen und einen guten Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch die Begleitung und die Konfliktintervention sollen Beschäftigungsabbrüche verhindert werden. Die Nachbetreuung soll für die Teilnehmenden, die im SGB II Bezug auch bei Beschäftigungsaufnahme verbleiben, verpflichtend sein. Hierauf sind die Teilnehmenden vorab hinzuweisen. Mit den Kunden ist dies vorab schriftlich festzuhalten. Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden Maßnahme soll die Nachbetreuung über die vorhandenen Personalien der Jobcoaches abgedeckt werden. Zeitlicher Umfang Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt 6 Zeitstunden (eine Verteilung ist im Einzelfall mit dem Teilnehmenden abzustimmen). Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, sind zu beachten.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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