Niemcy - Najem naziemnych linii komunikacyjnych - Eksploatacja sieci gigabit ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar - jasnoszare obszary
Zamawiający: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
Kraj: Niemcy
Szacunkowa wartość: 60 962 353 €
Tryb: Tryb negocjacyjny
Branża (CPV): Usługi pocztowe i telekomunikacyjne (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-zv-high-speed-netz-rhein-neckar-hell-b0f7947e8f
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/674675-2026
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Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) wynajmuje pasywne sieci światłowodowe (FTTB), które buduje w ramach dotowanego rozbudowy tzw. jasnoszarych obszarów zgodnie z federalną dyrektywą Gigabit z 26 kwietnia 2021 r. Operatorzy sieci występują jako koncesjonariusze usług, przejmując eksploatację sieci, w tym technologię aktywną, oraz świadcząc usługi internetowe i telekomunikacyjne dla odbiorców indywidualnych i firmowych. Zakres obejmuje także open access z aktywnymi i pasywnymi produktami hurtowymi, przy czym federalne ceny hurtowe stanowią limit górny, a także konserwację, utrzymanie, usuwanie awarii, dokumentację i serwis. Udostępnienie sieci następuje w formie najmu dla każdego zadania, jako umowa ramowa z ilością maksymalną i gwarantowaną ilością minimalną. Jedno zadanie w Heiligkreuzsteinach obejmuje 753 punktów przyłączeniowych z 849 jednostkami; zakończenie planowane jest na 2027 r., łącznie jest 9 zadań.
02
Opis
Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der ZV im geförderten Ausbau der hellgrauen Flecken (Gigabit-RL des Bundes v. 26.04.2021) in acht Gemarkungen und an Schulen im Rhein-Neckar-Kreis errichtet, an Netzbetreiber, die als Dienstleistungskonzessionäre den Netzbetrieb sicherstellen und Internet-/TK-Dienste für private und gewerbliche Endkunden erbringen. Hinzu kommen Open Access mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten (Vorleistungspreise des Bundes als Obergrenze), Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Service. Überlassung im Wege der Pacht je Los; der Netzbetriebs- und Pachtvertrag wird je Los als RV geschlossen. 9 Lose. Teile des Netzes sind in Betrieb; der Betrieb geht zum Übernahmestichtag auf den AN über.
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Heiligkreuzsteinach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 753 Gebäudeanschlusspunkte mit 849 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 828 Gebäudeanschlusspunkten (924 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 580 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 21.06.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 01.02.2023, Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheide vom 08.08.2025, 27.11.2025 und 17.07.2026; Az. 832.6/10-22 01BW20967 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 7-8433.5/28-747558610 bzw. 4-8433.5/28-747558610 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schönbrunn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1.163 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.207 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.279 Gebäudeanschlusspunkten (1.323 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 895 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.03.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 24.05.2024, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20658 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2025; Az. 7-8433.5/8-627710663 bzw. 4-8433.5/8-627710663 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Plankstadt (Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten (1 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.02.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 21.03.2024 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20492 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 12.04.2024; Az. 7-8433.5/7-614383606 bzw. 4-8433.5/7-614383606 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Lobbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 726 Gebäudeanschlusspunkte mit 898 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 799 Gebäudeanschlusspunkten (971 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 559 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.07.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 12.06.2025, Berichtigungsbescheid vom 17.07.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21225 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.08.2025; Az. 7-8433.5/27-754674283 bzw. 4-8433.5/27-754674283 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Oftersheim (Gewerbepark und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 31 Gebäudeanschlusspunkte mit 41 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 34 Gebäudeanschlusspunkten (44 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 24 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.06.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 18.12.2023 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21043 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.06.2024; Az. 7-8433.5/25-727346236 bzw. 4-8433.5/25-727346236 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Weinheim-Oberflockenbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 661 Gebäudeanschlusspunkte mit 682 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 727 Gebäudeanschlusspunkten (748 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 509 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 12.12.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 10.07.2025; Az. 4-8433.5/199-932634630 V om späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim (Gewerbegebiete und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 219 Gebäudeanschlusspunkte mit 213 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 241 Gebäudeanschlusspunkten (241 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 145 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.09.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 15.11.2022, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21499 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/129-821965020 bzw. 4-8433.5/129-821965020 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim-Hoffenheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 951 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.303 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.046 Gebäudeanschlusspunkten (1.398 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 732 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 04.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21420 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/130-869337713 bzw. 4-8433.5/130-869337713 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schulstandorte im Rhein-Neckar-Kreis ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 27 Gebäudeanschlusspunkte mit 44 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 30 Gebäudeanschlusspunkten (47 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 21 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21700 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 4-8433.5/198-931901996 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Zawsze weryfikuj szczegóły w oficjalnym ogłoszeniu.
Zamawiający ma w tej branży za mało własnych rozstrzygnięć, dlatego pokazujemy przedział ostatnich rozstrzygnięć (250) w branży Usługi pocztowe i telekomunikacyjne w kraju: Niemcy.
2 €158,5 mln €
To ogłoszenie
61,0 mln €
Mediana wartosci
1,1 mln €
Środkowa połowa wcześniejszych rozstrzygnięć
od 416 390 € do 3,8 mln €
Szacunek jest wyższy niż trzy na cztery wcześniejsze rozstrzygnięcia.
Wartości udzielonych zamówień według publikacji źródeł urzędowych. Traktuj je orientacyjnie: zakres, części i czas trwania różnią się między umowami.
Na podstawie 480 zamówień z powiązanym profilem firmy z ostatnich 2 lat.
05
Kontekst rynkowy
Większe niż 93% otwartych ogłoszeń w branży Usługi pocztowe i telekomunikacyjne w całej Europie.
najmniejszenajwiększe
otwarte teraz, Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
1 235
mediana otwartych ogłoszeń
1,0 mln €
Kto wygrywa na tym rynku
Umiarkowanie skoncentrowany
Niemcy · Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
liczba różnych firm, które zdobyły tu zamówienia
191
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
39%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
362
Na podstawie 480 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,4
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
29%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
3%
udział ofert z innego kraju
2%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.