Alemania - Alquiler de líneas de comunicaciones terrestres - Explotación de la red gigabit ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar - zonas gris claro
Órgano de contratación: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
País: Alemania
Valor estimado: 60.962.353 €
Procedimiento: Procedimiento negociado
Sector (CPV): Servicios postales y de telecomunicaciones (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-zv-high-speed-netz-rhein-neckar-hell-b0f7947e8f
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/674675-2026
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Resumen
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El Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) arrienda redes pasivas de fibra óptica (FTTB) que construye dentro del despliegue subvencionado de las zonas gris claro según la directiva federal Gigabit de 26 de abril de 2021. Los operadores actúan como concesionarios de servicios, asumiendo la explotación de la red, incluida la tecnología activa, y prestando servicios de internet y telecomunicaciones a clientes finales privados y empresariales. El alcance incluye también open access con productos mayoristas activos y pasivos, con los precios mayoristas federales como límite máximo, además de mantenimiento, conservación, resolución de averías, documentación y servicio. La puesta a disposición se realiza por lote, en forma de acuerdo marco con cantidad máxima y cantidad mínima garantizada. Un lote en Heiligkreuzsteinach abarca 753 puntos de conexión con 849 unidades; la finalización está prevista para 2027 y hay 9 lotes en total.
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Descripción
Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der ZV im geförderten Ausbau der hellgrauen Flecken (Gigabit-RL des Bundes v. 26.04.2021) in acht Gemarkungen und an Schulen im Rhein-Neckar-Kreis errichtet, an Netzbetreiber, die als Dienstleistungskonzessionäre den Netzbetrieb sicherstellen und Internet-/TK-Dienste für private und gewerbliche Endkunden erbringen. Hinzu kommen Open Access mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten (Vorleistungspreise des Bundes als Obergrenze), Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Service. Überlassung im Wege der Pacht je Los; der Netzbetriebs- und Pachtvertrag wird je Los als RV geschlossen. 9 Lose. Teile des Netzes sind in Betrieb; der Betrieb geht zum Übernahmestichtag auf den AN über.
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Heiligkreuzsteinach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 753 Gebäudeanschlusspunkte mit 849 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 828 Gebäudeanschlusspunkten (924 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 580 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 21.06.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 01.02.2023, Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheide vom 08.08.2025, 27.11.2025 und 17.07.2026; Az. 832.6/10-22 01BW20967 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 7-8433.5/28-747558610 bzw. 4-8433.5/28-747558610 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schönbrunn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1.163 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.207 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.279 Gebäudeanschlusspunkten (1.323 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 895 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.03.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 24.05.2024, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20658 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2025; Az. 7-8433.5/8-627710663 bzw. 4-8433.5/8-627710663 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Plankstadt (Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten (1 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.02.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 21.03.2024 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20492 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 12.04.2024; Az. 7-8433.5/7-614383606 bzw. 4-8433.5/7-614383606 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Lobbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 726 Gebäudeanschlusspunkte mit 898 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 799 Gebäudeanschlusspunkten (971 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 559 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.07.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 12.06.2025, Berichtigungsbescheid vom 17.07.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21225 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.08.2025; Az. 7-8433.5/27-754674283 bzw. 4-8433.5/27-754674283 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Oftersheim (Gewerbepark und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 31 Gebäudeanschlusspunkte mit 41 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 34 Gebäudeanschlusspunkten (44 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 24 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.06.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 18.12.2023 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21043 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.06.2024; Az. 7-8433.5/25-727346236 bzw. 4-8433.5/25-727346236 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Weinheim-Oberflockenbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 661 Gebäudeanschlusspunkte mit 682 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 727 Gebäudeanschlusspunkten (748 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 509 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 12.12.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 10.07.2025; Az. 4-8433.5/199-932634630 V om späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim (Gewerbegebiete und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 219 Gebäudeanschlusspunkte mit 213 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 241 Gebäudeanschlusspunkten (241 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 145 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.09.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 15.11.2022, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21499 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/129-821965020 bzw. 4-8433.5/129-821965020 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim-Hoffenheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 951 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.303 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.046 Gebäudeanschlusspunkten (1.398 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 732 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 04.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21420 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/130-869337713 bzw. 4-8433.5/130-869337713 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schulstandorte im Rhein-Neckar-Kreis ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 27 Gebäudeanschlusspunkte mit 44 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 30 Gebäudeanschlusspunkten (47 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 21 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21700 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 4-8433.5/198-931901996 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Verifica siempre los detalles en el anuncio oficial.
El comprador tiene muy pocas adjudicaciones propias en este sector, así que este es el rango de las últimas 250 adjudicaciones de Servicios postales y de telecomunicaciones en Alemania.
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Mitad central de las adjudicaciones anteriores
416.390 € a 3,8 M €
La estimación es mayor que tres de cada cuatro adjudicaciones anteriores.
Importes de adjudicacion segun los publican las fuentes oficiales. Uselos como guia, no como regla: el alcance, los lotes y la duracion varian entre contratos.
Por ahora es el único anuncio de este comprador en el registro, así que todavía no hay historial que mostrar.
Este comprador aún no tiene adjudicaciones registradas en este sector. Adjudicatarios habituales, Servicios postales y de telecomunicaciones - Alemania
A partir de 480 adjudicaciones con perfil de empresa vinculado en los últimos 2 años.
05
Contexto de mercado
Mayor que el 93% de los anuncios abiertos de Servicios postales y de telecomunicaciones en Europa.
los más pequeñoslos más grandes
abiertos ahora en Servicios postales y de telecomunicaciones
1.234
anuncio abierto mediano
1,0 M €
Quién gana en este mercado
Moderadamente concentrado
Alemania · Servicios postales y de telecomunicaciones
empresas distintas ganaron adjudicaciones aquí
191
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
39%
compradores adjudicaron contratos aquí
362
Según 480 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
2,4
de esos lotes recibieron una sola oferta
29%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
3%
de las ofertas llegaron de otro país
2%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
23 anuncios nuevos de Servicios postales y de telecomunicaciones en Alemania en los últimos 7 días.
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