Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg - Cluster 1
Zamawiający: Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Kraj: Niemcy
Tryb: Tryb negocjacyjny
Branża (CPV): Usługi pocztowe i telekomunikacyjne (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-in-aitrach-argenbuhl-fronreute-und-w-13d081d6b7
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/413980-2026
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Opis
Der ZV Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der AG die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 Aitrach: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 656 Gebäudeanschlusspunkte mit 941 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 845 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.130 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 423 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 1.0 und Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 2 Argenbühl: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 599 Gebäudeanschlusspunkte mit 789 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 806 Gebäudeanschlusspunkte mit 996 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 403 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 1.0 und Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 3 Fronreute: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 774 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.012 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 946 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.184 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 1.0 und Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 4 Wolfegg: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 876 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.203 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.059 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.386 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 530 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlä-gigen Förderprogramme einzuhalten.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Zamawiający ma w tej branży za mało własnych rozstrzygnięć, dlatego pokazujemy przedział ostatnich rozstrzygnięć (250) w branży Usługi pocztowe i telekomunikacyjne w kraju: Niemcy.
2 €158,5 mln €
Mediana wartosci
1,1 mln €
Środkowa połowa wcześniejszych rozstrzygnięć
od 416 390 € do 3,8 mln €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) nie publikuje wartości tego ogłoszenia, dlatego nie ma go na skali. Wartość mogą podawać oficjalne dokumenty.
Wartości udzielonych zamówień według publikacji źródeł urzędowych. Traktuj je orientacyjnie: zakres, części i czas trwania różnią się między umowami.
otwarte teraz, Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
700
mediana otwartych ogłoszeń
551 762 €
Kto wygrywa na tym rynku
Umiarkowanie skoncentrowany
Niemcy · Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
liczba różnych firm, które zdobyły tu zamówienia
185
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
39%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
362
Na podstawie 480 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,4
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
29%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
3%
udział ofert z innego kraju
2%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
05
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