Tryb negocjacyjnyZamawiający wybiera kandydatów, a następnie negocjuje oferty przed wyborem.Pełne hasłoPowyżej progu unijnegoZamówienie na tyle duże, że stosuje się przepisy unijne i musi zostać opublikowane w TED.Pełne hasło
Kod CPVWspólny słownik UE dla przedmiotu zamówienia: ośmiocyfrowy kod w każdym ogłoszeniu.Pełne hasło
Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in Biberach an der Riß
Zamawiający: Stadt Biberach an der Riss
Kraj: Niemcy
Szacunkowa wartość: 2 526 708 €
Tryb: Tryb negocjacyjny
Branża (CPV): Usługi pocztowe i telekomunikacyjne (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-in-biberach-an-der-riss-8907337550
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/663806-2026
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Opis
Der AG plant unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb.
Die Stadt Biberach an der Riß (im Folgenden: „AG“) ist eine Große Kreisstadt in Baden-Württemberg. Die Hochschulstadt Biberach liegt im nördlichen Oberschwaben und ist ein Mittelzentrum der Region Donau-Iller im Regierungspräsidium Tübingen. Sie ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. In Biberach sind viele mittelständische und internationale Firmen ansässig, darunter Boehringer, Liebherr und EnBW. Der AG sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden, Schulen und Verwaltungseinrichtungen im Versorgungsgebiet mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und ist ein prioritäres Ziel des AG. Seit dem Jahr 2023 baut der AG die Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgte sowohl im ungeförderten als auch im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/ Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die derzeit entstehenden und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“) sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Das Ausbaucluster beinhaltet nach dem Stand des Förderverfahrens (Änderungsantrag vom 05.08.2026) 516 Adressen; die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Adressliste weist derzeit 511 Adressen aus, wobei diese Zahlen lediglich als Potential zu betrachten sind. Im Rahmen der Ausbautätigkeit kann es zu Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten kommen. Zudem können Änderungen der Förderregularien die Adresskulisse auch nachträglich noch beeinflussen. Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21179 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/212 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag vom 05.08.2026 anhängig ist, mit dem die Investitionssumme und die Adresskulisse angepasst werden. Die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich hierdurch sowie durch die Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe noch ändern; sie werden insoweit als Rahmenvereinbarung mit Mindest- und Höchstmengen ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere ausführliche Beschreibung des Vorhabens in der Anlage Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept, verwiesen.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Zawsze weryfikuj szczegóły w oficjalnym ogłoszeniu.